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Mobile Gaming: Vater muss für In-App-Käufe seines Sohnes zahlen
Ein Vater muss laut dem Landgericht Karlsruhe für die In-App-Käufe seines siebenjährigen Sohnes zahlen.
Mobile Gaming: Ein Vater muss laut dem Landgericht Karlsruhe für die In-App-Käufe seines siebenjährigen Sohnes zahlen, da er den Zugriff ermöglicht habe. Das Urteil kann als Warnung an alle Eltern verstanden werden, die ihren Kindern ein Smartphone oder Tablet ohne Aufsicht zur Verfügung stellen. Der Junge führte über einen Zeitraum von etwa 20 Monaten mehr als 1.200 Transaktionen in einem Mobile Game durch, teils für kleine 0,99 Euro, manchmal aber auch für über 100 Euro. Insgesamt summierte sich der Betrag auf 33.748 Euro.
Die Bezahlung erfolgte über das Google-Play-Konto des Vaters, an das seine Kreditkarte gebunden war. Der Mann hatte das Tablet seinem Sohn überlassen, ohne die Zahlungsfunktion zu sichern oder ein Kinderprofil einzurichten. Als er die hohen Abrechnungen bemerkte, verlangte er von Google die Rückerstattung der Beträge. Das Gericht wies die Klage ab: Die Einkäufe seien dem Vater zuzurechnen, weil er den Zugang über einen langen Zeitraum hinweg unkontrolliert gelassen habe.
Vater muss für In-App-Käufe seines Sohnes zahlen
Das Gericht führte als Begründung an, dass der Mann durch sein Verhalten den sogenannten Rechtsschein einer Anscheinsvollmacht gesetzt habe – also den Eindruck erweckt habe, dass der Sohn berechtigt sei, im Namen des Kontoinhabers zu handeln. Die Vielzahl an Transaktionen über einen Zeitraum von fast zwei Jahren hätte ihm auffallen müssen.
Wer Kindern ein Gerät mit hinterlegtem Zahlungsmittel überlasse, muss nach Auffassung der Richter sicherstellen, dass keine Käufe ohne Zustimmung erfolgen können. Das Urteil gilt laut Golem als deutliches Signal an Eltern: Wird ein digitales Endgerät ohne ausreichende Schutzmaßnahmen wie PIN-Abfrage oder Kindersicherung genutzt, kann der Kontoinhaber für alle damit getätigten Käufe haftbar gemacht werden – auch wenn diese von einem Kind vorgenommen wurden.
Quellenangabe: Golem
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