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Netflix und Spotify: Berliner Gericht kippt erhöhte Preise

Erhöhte Preise bei Netflix und Spotify unwirksam.

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Netflix und Spotify: Zwei Marktführer, zwei Berufungsurteile – das Kammergericht Berlin hat nun Möglichkeiten zu Preiserhöhungen eingeschränkt. Laut dem Gericht sind bestimmte AGB von Netflix unwirksam. Es ergingen gleich zwei Berufungsurteile gegen Spotify und Netflix. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat sich umgehend eindeutig positioniert und die Urteile in einer Mitteilung als „richtungsweisende Entscheidung“ bezeichnet.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände bemängelten, dass Streaming-Anbieter sich in ihren AGB vorbehalten, nach eigenem Ermessen einseitig die Preise ihrer Abonnement-Angebote ändern zu können, um gestiegenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen. Mit anderen Worten: Netflix drehte an der Preisschraube, ohne das Kunden dem zustimmen mussten. Das Kammergericht Berlin kam nun zu dem Ergebnis, dass Preisanpassungsklauseln in den AGB führender Streaming-Anbieter unwirksam sind.

Netflix und Spotify erleiden Niederlage in Berlin

Die Entscheidung kam wenig überraschend, untersagte doch das Landgericht Berlin bereits 2021 und 2022 nach Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände den Streaming-Anbietern die weitere Nutzung der Klauseln im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Die beiden Unternehmen legten Berufung ein und kassierte nun die nächste Niederlage.

Abonnenten der Dienste dürften sich nun mit dem Gedanken tragen, Geld zurückzubekommen. Das scheint allerdings nicht allzu einfach zu sein. Die Stiftung Warentest geht laut einem Bericht von n-tv davon aus, dass Betroffene eine Erstattung zu viel gezahlter Beiträge aktiv einfordern müssen. Zudem kann eine Erstattung erst dann erfolgen, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Auch sollte beachtet werden, dass die Unternehmen berechtigt sind, Abonnenten mit alten Preisen zu kündigen. Diese müssten dann ein neues Abo zu den verteuerten Konditionen abschließen.

Update: Spotify hat um die Veröffentlichung der folgenden Stellungnahme gebeten: „Die Möglichkeit, unsere Preise anzupassen, wird nicht in Frage gestellt und die kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung hat keinen Einfluss auf die Preiserhöhung, die derzeit in Deutschland vorgenommen wird, da wir uns dabei nicht auf die angegriffene Klausel stützen.

Wie immer befolgen wir die entsprechenden Gesetze und Vorschriften in jedem Markt, in dem wir tätig sind. Bestehende Abonnent*innen haben eine E-Mail mit den neuen Preisen für ihr Konto erhalten und haben drei Monate Zeit, diese zu prüfen und sich für den neuen Preis zu entscheiden. Für neue Abonnent*innen gilt der neue Preis seit dem 2. Oktober 2023.“

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