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Apple Watch: AliveCor verliert erneut vor US-Gericht
Der US-amerikanische IT-Hersteller hat in seinem langjährigen Rechtsstreit erneut einen wichtigen Etappensieg errungen.
INHALTSVERZEICHNIS
Apple Watch: Der US-amerikanische IT-Hersteller hat in seinem langjährigen Rechtsstreit erneut einen wichtigen Etappensieg errungen. Ein Bundesberufungsgericht bestätigte ein Urteil aus dem Jahr 2024, wonach Änderungen an der Apple Watch als legitime Produktverbesserungen einzustufen sind und nicht als wettbewerbswidriges Verhalten. Apple wird somit erneut in der Position bestärkt, dass technische Weiterentwicklungen keinen Missbrauch der Marktmacht darstellen.
AliveCor, ein Hersteller von EKG-Hardware und -Software, vertritt hingegen den Standpunkt, dass Apple den Markt für Herzfrequenzanalyse-Apps auf watchOS illegal monopolisiert habe, da der bisherigen Algorithmus „Heart Rate during Physical Observation“ (HRPO) in watchOS 5 durch den neu entwickelten „Heart Rate Neural Network“-Algorithmus (HRNN) ersetzt wurde.
AliveCor verliert vor Bundesberufungsgericht
AliveCor erklärt, dass dieser Schritt bewusst vollzogen worden sei, damit das hauseigene EKG-Zubehör „KardiaBand“ keine Messungen von Herzrhythmen durchführen könne. Apple habe also bewusst alles unternommen, um Wettbewerber im Bereich der Herzfrequenzanalyse auszuschalten. AliveCor verlangt daher, dass Apple den alten Algorithmus wieder bereitstellen müsse.
Apple hielt dagegen, dass kein externer Entwickler das Recht habe, Design- und Technologieentscheidungen des Unternehmens vorzuschreiben. Zudem argumentierte Apple, dass eine Verpflichtung zur Unterstützung veralteter Technologien dazu führen würde, dass Gerichte faktisch täglich über die Produktentwicklung der Apple Watch entscheiden müssten, was weder praktikabel noch rechtlich vorgesehen sei. Das Gericht folgte dieser Argumentation in erster Instanz.
Apple muss keine HRPO-Daten weitergeben
Ein Bundesberufungsgericht bestätigte nun das Urteil und erklärt, dass die unbestrittenen Beweise zeigen, dass Apples Weigerung, HRPO-Daten weiterzugeben, rechtlich gesehen nicht wettbewerbswidrig war. Selbst wenn ein bestimmter Datenzugang für den Wettbewerb notwendig wäre, würde die Klage laut Gericht scheitern, weil Apple Entwicklern Zugriff auf dieselben Tachogramm-API-Daten gewährt, die auch für die eigene Funktion „Irregular Rhythm Notification“ genutzt werden.
Das Gericht wies auch den zentralen Kritikpunkt von AliveCor, nach dem Apple verpflichtet sei, seine proprietären Daten mit Wettbewerbern zu teilen. Kartellgesetze, so das Gericht, verpflichten Unternehmen grundsätzlich nicht dazu, mit Konkurrenten zu kooperieren oder interne Technologien offenzulegen. Eine solche Pflicht würde vielmehr Innovationen bremsen und gleichzeitig problematische Fragen zur richterlichen Zuständigkeit aufwerfen.
Quellenangabe: AppGamers
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