Neuigkeiten
Meta: Facebook-Konzern zahlt 16,7 Milliarden US-Dollar Strafe
Das Unternehmen hat zugestimmt, circa 16,7 Milliarden US-Dollar zu zahlen und Änderungen an seinen Angeboten vorzunehmen.
INHALTSVERZEICHNIS
Meta: Im Zusammenhang mit dem Prozess rund um den Facebook-Mutterkonzern und das Thema „Social Media-Sucht von Kindern“ gibt es Neuigkeiten. Das Unternehmen hat zugestimmt, circa 16,7 Milliarden US-Dollar zu zahlen und umfassende Änderungen an seinen Angeboten vorzunehmen.
Der Vorwurf, Meta würde Kinder bewusst dazu verleiten, Social Media möglichst umfangreich zu nutzen, hielt sich über einen langen Zeitraum hinweg hartnäckig. Die Entscheidung lässt, laut einem Bericht auf tagesschau.de, auch Verbraucherschützer in Deutschland aufmerksam werden.
Ein Vergleich in Milliardenhöhe
Der Umstand, dass Meta nun tief in die Taschen greifen und Änderungen vornehmen wird, hat unter anderem dafür gesorgt, dass nun auch viele Verbraucherschützer für Deutschland Konsequenzen fordern. Und wieder einmal wird diskutiert. Im Zentrum steht einmal mehr die Frage, wie man Kinder und Jugendliche vor den negativen Folgen von Social Media schützen kann.
Welche Änderungen sind denkbar?
… und sinnvoll? Hierzu gibt es viele Meinungen. Unter anderem wäre es zum Beispiel laut der Chefin des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Ramona Pop, möglich, dass Zeitlimits, generelle Sperren für die Nacht und die Deaktivierung von Benachrichtigungen positive Effekte nach sich ziehen. All das könnte gegebenenfalls dazu führen, dass sich der Druck auf Minderjährige verringert.
Klar: Wer nicht immer wieder benachrichtigt wird, wenn ein Kontakt das x-te Video hochlädt, hat irgendwann vielleicht weniger Lust, auf dem Display nachzuschauen.
Sichere Plattformen als wichtige Basis
Gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland erklärte Pop weiter, dass es auch wichtig sei, von vornherein dafür zu sorgen, dass die Plattformen, die die Kinder und Jugendlichen nutzen, sicher seien. Die jungen Nutzer dürften nicht komplett von der digitalen Teilhabe ausgeschlossen werden.
Welche Funktionen frei sind und was nicht genutzt werden darf, solle vom Alter abhängig sein. Wer zum Beispiel Funktionen nutzen möchte, mit denen ein gewisses Risiko verbunden ist, solle zuerst seine Volljährigkeit nachweisen müssen.
Quellenangabe: Tagesschau
-
Neuigkeitenvor 1 Tag
Wenn KI die Steuererklärung macht…
-
Neuigkeitenvor 2 Tagen
Smartphonefreie Klassen: Niedersachsen probt neues Modell
-
Neuigkeitenvor 2 Tagen
WhatsApp: Drei neue Funktion für Plus an Sicherheit
-
Neuigkeitenvor 3 Tagen
Wie direkt „darf“ man eigentlich nach Trinkgeld fragen?
-
Neuigkeitenvor 3 Tagen
Apple: iPhone 18 Pro könnte ab 1.399 Euro kosten
-
Neuigkeitenvor 3 Tagen
Apple: iOS 27 korrigiert lästiges Ärgernis bei Nachrichten
-
Neuigkeitenvor 3 Tagen
Apple: Prüfprozess wird zur Geduldsprobe für Entwickler
-
Neuigkeitenvor 4 Tagen
Abfahrt! ÖPNV & Bahn live erhält umfangreiches Update