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Netflix: Preiserhöhungen laut deutschem Gericht unzulässig
Das US-amerikanische Medienunternehmen muss einem deutschen Kunden nach einem Gerichtsurteil 200 Euro zurückerstatten.
INHALTSVERZEICHNIS
Netflix: Das US-amerikanische Medienunternehmen muss einem deutschen Kunden nach einem Gerichtsurteil Erstattungen in Höhe von 200 Euro überweisen. Der Kunde war rechtlich gegen die Preiserhöhungen seines Abonnements seit dem Jahr 2017 vorgegangen und bekam nun von dem Landgericht Köln in zweiter Instanz recht. Andere Kunden, die ebenfalls Rückerstattungen einfordern wollen, müssen dies separat geltend machen.
Der Kläger argumentierte, dass ihn das Abo bei Abschluss 11,99 Euro pro Monat gekostet habe. Netflix drehte dann von 2017 bis 2021 mehrfach an der Preisschraube, so dass das Abo zuletzt 17,99 Euro gekostet habe. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die Preisänderungen in der Tat Mängel aufwiesen.
Netflix Preiserhöhungen laut einem deutschen Gericht unzulässig
Wie ZDF berichtet, störte sich das Gericht unter anderem daran, dass dem Kunden in der Netflix-App lediglich ein Pop-Up-Dialog mit der Überschrift „Preiserhöhung zustimmen“ eingeblendet wurde. Ein Klick, und schon stimmte der Kunde der Preiserhöhung zu. Das Gericht entschied, dass der Kunde über diesen Dialog lediglich der Information über die Preiserhöhung zustimmte.
Netflix hätte, so das Gericht, dem Kunden aber ein formelles Angebot machen müssen, das der Kunde dann annehmen oder ablehnen kann. Netflix kommentierte die Entscheidung wie folgt: „Die Entscheidung des Landgerichts Köln fällt aus dem Rahmen. Andere Gerichte haben bei derselben Sachlage Gegenteiliges entschieden und unsere bisherigen Preiserhöhungen in Deutschland aufgrund ausdrücklicher Einwilligungen unserer Mitglieder als wirksam anerkannt.“
Kunden, die ebenfalls klagen wollen, müssen dies selbstständig tun
Das Landgericht Köln entschied darüber hinaus, dass die Bedingungen für die Vertragsänderung, also die Preisänderung, nicht erfüllt waren. Die Netflix-AGB würden zwar in der Tat eine Klausel beinhalten, nach der das Unternehmen „von Zeit zu Zeit“ und „in billigem Ermessen“ Preise ändern könne, doch, so das Gericht, benachteilige dies die Verbraucher in unangemessener Form.
Netflix-Kunden, die nun ebenfalls eine entsprechende Erstattung einfordern wollen, müssen dies selbstständig anstoßen und gegebenenfalls auch rechtlich einklagen. Allerdings können hier nur die Jahre 2022 und 2023 berücksichtigt werden. Die Vorjahre gelten als verjährt und ab 2024 hat das Unternehmen seine Preiserhöhungen auf andere Art mitgeteilt.
Quellenangabe: AppGamers
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