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Apple: Rechtsstreit wegen EU-Strafzahlung geht weiter
Apple hat Berufung gegen die Strafzahlung Der Europäischen Union wegen Verstößen gegen den DMA eingelegt.
Apple: Der iPhone-Hersteller hat wie angekündigt Berufung gegen die Strafzahlung Der Europäischen Union wegen Verstößen gegen den DMA eingelegt. Die EU-Kommission fordert von dem US-Konzern 500 Millionen Euro. Apple bewertet die Höhe der Strafzahlung als „beispiellos“ und weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehend. Apple teilte gegenüber dem Branchenmagazin MacRumors im Rahmen einer Stellungnahme mit:
„Wir haben heute Berufung eingelegt, weil wir der Meinung sind, dass die Entscheidung der Europäischen Kommission – und ihre beispiellose Geldstrafe – weit über das hinausgehen, was das Gesetz verlangt. Wie unsere Berufung zeigen wird, schreibt uns die Europäische Kommission vor, wie wir unseren Shop zu betreiben haben, und zwingt uns Geschäftsbedingungen auf, die für Entwickler verwirrend und für Nutzer schlecht sind. Wir haben diese Maßnahmen ergriffen, um hohe Geldstrafen zu vermeiden, und werden dem Gerichtshof die Fakten darlegen.“
Die Strafzahlung war im April 2025 wegen Verstößen gegen den Digital Markets Act (DMA) verhängt worden. Die EU-Kommission sieht es als erwiesen an, dass Apple Publishern und Entwicklern bei dem Einbau von Bezahloptionen von Drittanbietern bewusst Steine in den Weg legt. In dem dazugehörigen Urteil hieß es: „App-Entwickler, die ihre Apps über den App Store von Apple vertreiben, sollten in der Lage sein, ihre Kunden kostenlos über alternative Angebote außerhalb des App Stores zu informieren, sie zu diesen Angeboten zu leiten und ihnen den Kauf zu ermöglichen.“
Der iPhone-Hersteller und Betreiber des App Stores wurde zudem angewiesen, in diesem Bereich entsprechend nachzubessern. Die entsprechenden Änderungen wurden dann auch Ende Juni 2025 von dem US-Konzern umgesetzt. Mobile Games und Apps, die in App Stores von Ländern der Europäischen Union, angeboten werden, können seitdem auf externe Zahlungsmöglichkeiten verweisen und diese verwenden. Zum 1. Januar 2026 sollen außerdem Änderungen an der Gebührenstruktur wirksam werden.
Publisher und Entwickler werden ab Januar kommenden Jahres eine Core Technology Kommission, eine Gebühr für die Erstanschaffung und eine Gebühr für Store Services bezahlen. Die Höhe der Abgaben soll dabei von den gewählten Diensten abhängen. Die EU-Kommission hat laut Apple auch die Umsetzung dieser neuen Gebührenstruktur beeinflusst. Der US-Konzern will im Rahmen des Berufungsverfahren argumentieren, dass die Europäische Kommission dem Unternehmen vorschreiben wolle, wie es sein Geschäft zu betreiben habe.
Quellenangabe: AppGamers
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