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Fastic: Verbraucherzentrale geht gegen Abnehm-App vor
Die Abnehm-App lockt Nutzer mit einem Gratis-Angebot, das schnell eine Rechnung über 99 Euro zur Folge haben kann.

INHALTSVERZEICHNIS
Fastic: Die Abnehm-App lockt Nutzer mit einem fragwürdigen Gratis-Angebot, das schnell eine Rechnung über 99 Euro zur Folge haben kann. Der Verbraucherzentrale ist das dubiose Geschäftsmodell in Dorn im Auge, daher hat sie wie jetzt bekannt wurde, im Juni 2025 Klage gegen die Fastic GmbH eingereicht. Die kostenlose Aktion zwingt Anwender dazu, über einen Zeitraum von zwei Wochen regelmäßig alle Daten in die mobile App einzutragen.
Dabei reicht offenbar nur eine nicht eingetragene Stippvisite bei McDonalds aus, um eine Rechnung in Höhe von 99 Euro im Briefkasten vorzufinden. Damit nicht genug, der entsprechende Hinweis auf die „Strafgebühr“ ist neben zahlreichen „Gratis“-Hinweisen einzig im Kleingedruckten zu finden.
Deutsche Verbraucherzentrale geht gegen Abnehm-App Fastic vor
Das hat die deutschen Verbraucherschützer auf den Plan gerufen, die das Gebaren von Fastic als unlautere Geschäftspraxis in Kombination mit irreführender Werbung einstufen. Demnach werde Nutzern bei dem Buchungsvorgang von dem kostenlosen Präventionskurs sowie dem Versprechen „Fastic Plus für 12 Monate 100 % kostenlos“ nicht klar und transparent kommuniziert, dass eine Nichterfüllung der Bedingungen der „Challenge“ ein kostenpflichtiges Abonnement droht.
Die Verbraucherzentrale stört sich zudem explizit an der Ausgestaltung des Bestellvorgangs, wo unter anderem Hinweise wie „jetzt zahlungspflichtig bestellen“ fehlen. Dies stelle einen Verstoß gegen geltende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften dar.
Geschäftsführer hat Erfahrung mit fragwürdigen Geschäftspraktiken
Die Fastic GmbH hat sich inzwischen gegenüber dem ARD-Magazin Super.Markt zu den Vorwürfen geäußert und erklärt, dass man den Sachverhalt ernst nehme und dass man eng mit den Behörden zusammenarbeiten wolle, um die Probleme aus der Welt zu schaffen. „Unser Ziel ist es, unseren Nutzern stets transparente und faire Angebote zu machen“, teilte ein Sprecher der Firma mit. Es seien zudem bereits Anpassungen vorgenommen worden, „um sicherzustellen, dass alle Aussagen klar und nicht irreführend sind“.
Das Branchenportal AppGefahren weist in dem Zusammenhang auf das Impressum der Fastic GmbH hin, wo Benjamin Bak als Geschäftsführer gelistet ist. Bak ist in der Branche alles andere als ein Unbekannter und bekam als Gründer der Dating-Plattform Lovoo bereits Besuch vom LKA. Der Vorwurf lautete damals Nutzer mit angeblichen Kontakten von Fake-Profilen reichlich Geld aus der Tasche gezogen zu haben. Das Verfahren wurde damals eingestellt, nachdem eine Summe von insgesamt 1,2 Millionen Euro gezahlt wurde. Benjamin Bak scheint also Erfahrung mit fragwürdigen Geschäftspraktiken zu haben.
Quellenangabe: AppGefahren
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