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Bezahlchips: Verbraucherzentrale mahnt Festivals ab
Festivals sind zumeist bargeldlos, was von der Verbraucherzentrale aufgrund von Zusatzkosten kritisiert wird.
INHALTSVERZEICHNIS
Bezahlchips: Festivals sind zumeist bargeldlos, was von der Verbraucherzentrale aufgrund von Zusatzkosten und Restguthaben kritisiert wird. Sommer ist die Zeit der großen Festivals und Veranstaltungen wie Rock am Ring, Nature One, Fusion Festival, Parookaville oder Wacken Open Air ziehen zehntausende Fans an.
Die Besucher brauchen während der Musikerlebnisse zumeist Bezahlchips am Handgelenk, um Essen und Getränke kaufen zu können. Mehrere Veranstalter schlagen dabei laut der deutschen Verbraucherschützer fragwürdige Kosten drauf und auch bei der Rückerstattung von Restguthaben soll es Ungereimtheiten geben.
Verbraucherzentrale mahnt Festivals wegen Bezahlchips ab
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stört sich unter anderem an dem notwendigen Aufladen der Bezahllösung. Eine Prüfung habe demnach ergeben, dass mehrere Veranstalter für die Aktivierung der Chips oder die erstmalige Aufladung zwischen 29 Cent und 2 Euro verlangten.
Diese Kosten seien unzulässig, wenn Verbraucher die digitalen Speicher mit Giro- oder Kreditkarte aufladen und der Chip die einzige Bezahlmöglichkeit vor Ort ist. Das entspreche einem zusätzlichen Entgelt für die Nutzung dieser Zahlkarten, was gesetzlich nicht erlaubt sei.
Auszahlung von Restguthaben im Fokus der Verbraucherschützer
Die Handhabung von Restguthaben sei ebenfalls zu kritisieren, da Veranstalter oftmals entweder ein Entgelt für die Rückerstattung verlangen oder das Geld überhaupt nicht auszahlen, wenn kein Mindestbetrag mehr vorhanden ist. Der entsprechende Betrag habe bei Sondierungen zwischen 1 und 2,50 Euro gelegen.
Laut Gesetz seien die Veranstalter jedoch zur Auszahlung des gesamten Restbetrages verpflichtet, meint der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Verbraucher könnten grundsätzlich auf eine entsprechende Rückzahlung bestehen. Manche Veranstalter setzten zudem Fristen von nur wenigen Wochen, in der eine Erstattung beantragt werden müsse.
Festivalveranstalter geben Ticketpreis oftmals nicht korrekt an
Die Kontrolle der Verbraucherzentrale soll außerdem ergeben haben, dass einige Festivalveranstalter den Ticketpreis nicht korrekt anzeigen würden. Zusätzliche Servicegebühren würden in der Werbung nicht genannt, sondern erst bei dem Ticketkauf aufgeschlagen. Dies erschwere einen Preisvergleich mit anderen Festivals.
Die Verbraucherschützer haben daher seit Mai 2025 bereits zehn Festivalveranstalter abgemahnt. Acht Veranstalter haben inzwischen Besserung gelobt und eine entsprechende Unterlassungserklärung abgegeben. Heroes Festival gehört nicht zu diesen, daher hat der Bundesverband Klage beim Oberlandesgericht Bamberg eingereicht. Der Vorwurf lautet, dass der Veranstalter 1,50 Euro für das einmalige Chip-Aufladen berechne und 0,50 Euro vom Restguthaben einbehält.
Quellenangabe: Heise Online
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