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Telekom: „StreamOn“-Angebot muss geändert werden
Telekom „StreamOn“ verstößt gegen Netzneutralität.
Die Deutsche Telekom verstößt mit ihrem neuen Angebot „StreamOn“ gegen die Netzneutralität. Der Konzern muss nun die Tarife für das Streamen von Musik und Videos ohne Verbrauch von Datenvolumen ändern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und stellt den Anbieter damit vor die Wahl, das Geschäftsmodell entweder zu ändern oder ganz vom Markt zu nehmen.
Nach Ansicht der Richter werde der Datenverkehr nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt. Mit dem Beschluss folgt das Gericht einem Gesuch der Bundesnetzagentur, die eine Änderung verfügt hatte. „Wir werden die Änderung des Produktes nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen“, erklärte ein Sprecher Netzagentur.
Telekom verstößt gegen Netzneutralität
Vor dem Kölner Verwaltungsgericht läuft parallel noch ein separates Hauptsacheverfahren, das jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. „StreamOn“ ist ein neues Zusatzangebot für Kunden der Telekom. Dabei wird das Datenverbrauch nicht angerechnet, wenn der Kunde Musik und Videos bei ausgewählten Partnern streamt oder Spiele spielt.
Die Telekom konnte als Partner unter anderem Netflix, Spotify und YouTube gewinnen. AppGamers berichtete bereits ausführlich in einem Artikel über das Angebot. Ausschlaggebend für das Einschreiten der Bundesnetzagentur war die Begrenzung der Bandbreite bei Video-Streaming auf maximal 1,7 Megabit pro Sekunde. Dies reicht technisch nicht für HD-Qualität aus, womit Datenströme nicht gleichbehandelt werden. Das störte die Netzagentur.
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