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Lieferando: Trinkgeld-Klausel des Lieferdienstes laut Gericht unzulässig
Der Lieferdienst für Essen und Lebensmittel darf die Erstattung von vorab gezahltem Trinkgeld nicht grundsätzlich ausschließen.
INHALTSVERZEICHNIS
Lieferando: Der deutsche Lieferdienst für Essen und Lebensmittel darf die Erstattung von vorab gezahltem Trinkgeld nicht grundsätzlich ausschließen. Zu dieser Einschätzung kam das Kammergericht Berlin aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Die Verbraucherschützer hatten geklagt, weil Lieferando das Trinkgeld selbst dann nicht herausgeben wollte, wenn das Restaurant die Bestellung storniert.
Die folgende Klausel in den Geschäftsbedingungen ist somit unwirksam: „Wenn der Kunde eine Bestätigung über die Platzierung des Trinkgelds erhalten hat, kann das Trinkgeld nicht mehr erstattet oder zurückgegeben werden.“
Trinkgeld-Klausel von Lieferando laut Gericht unzulässig
Das Berliner Gericht urteile, dass es sich bei der betreffenden Klausel um eine einseitige Vertragsgestaltung handle, mit der das Unternehmen missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten der Kunden durchzusetzen versuche.
„Mit einem Vorab-Trinkgeld wollen Besteller die erwartete freundliche und schnelle Lieferleistung honorieren, erklärte Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim VZBV. Wird die Lieferung storniert, „wäre es unfair und nicht zu rechtfertigen, das Trinkgeld trotzdem einzubehalten“. Das Urteil vom 24. Juni 2026 (Aktenzeichen 23 UKI 2/26) ist noch nicht rechtskräftig, da Rechtsmittel bei dem Bundesgerichtshof möglich sind.
Keine Garantie, dass Zusteller Trinkgelder auch erhalten
Dazu wird es allerdings voraussichtlich nicht kommen. Ein Lieferando-Sprecher sagte dem IT-Magazin Golem: „Die Klausel ist nicht mehr Bestandteil unserer Geschäftsbedingungen. Bei Stornierungen erhalten Kunden seit März 2026 auch das Trinkgeld automatisch erstattet. Zur Erstattung von Trinkgeld aus anderen Gründen können sie sich beim Kundenservice melden.“
Es besteht ohnehin keine Garantie dafür, dass das Online-Trinkgeld auch wirklich ungekürzt bei dem Zusteller ankommt: Lieferando-Fahrer bekommen die Zahlungen am Monatsende überwiesen. Wenn ein Restaurant eigene Fahrer beschäftigt, überweist Lieferando das Trinkgeld gesammelt an den Restaurantbetreiber.
Die Lieferando-App kann kostenlos aus dem App Store von Apple geladen werden. Die Installation auf iPhones setzt iOS 17.0 oder neuer sowie rund 324 MB freien Speicherplatz voraus.
Quellenangabe: Golem
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