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Temu: Handelsverband geht gegen unlautere Praktiken vor
Der Handelsverband Österreich kann im Kampf für fairen Wettbewerb und ein Level-Playing-Field einen weiteren Erfolg verbuchen.
Temu: Der Handelsverband Österreich kann im Kampf für faire Wettbewerbsbedingungen und ein Level-Playing-Field im E-Commerce einen weiteren Erfolg verbuchen. Wie die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) schriftlich bestätigt, waren die in der UWG-Beschwerde des Verbands vorgebrachten Bedenken gegen die chinesische Plattform berechtigt. Durch das Tätigwerden von Handelsverband und BWB hat Temu inzwischen drei unlautere Praktiken eingestellt.
„Der Bericht der BWB zeigt schwarz auf weiß, dass das Einschreiten des Handelsverbands und der Bundeswettbewerbsbehörde Wirkung gezeigt hat. Temu hat drei unlautere Praktiken auf seiner Plattform eingestellt. Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung eines echten Level-Playing-Field. Unser besonderer Dank gilt der BWB, die sich intensiv mit den von uns verorteten Verstößen befasst und für Abhilfe gesorgt hat“, erkla4rte Rainer Will, Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer.
Handelsverband geht gegen unlautere Temu-Praktiken vor
Die Online-Handels-Plattform aus China hat aufgrund der Abmahnung neue Maßnahmen eingeführt, um die Wiederholung von irreführenden Geschäftspraktiken auf der Plattform stärker zu unterbinden. Dazu zählen die Einrichtung einer Task Force zur Überprüfung der meistverkauften Artikel auf der österreichischen Internetseite sowie die Schaffung eines neuen Erkennungs- und Abhilfemechanismus.
Die BWB erklärt allerdings ausdrücklich, bei wiederholten oder neuen lauterkeitswidrigen Geschäftspraktiken entsprechende Schritte einzuleiten. Der Handelsverband hatte bereits im August 2024 eine umfangreiche Beschwerde gegen Temu bei der BWB eingebracht. Anlass waren vermutete Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Der Verband nannte dabei besonders manipulative Geschäftspraktiken mit Suggestivcharakter, vorgetäuschte Warenknappheit sowie irreführende Produktbeschreibungen.
Manipulative Geschäftspraktiken
Es wurden zahlreiche falsche Behauptungen von Temu ausfindig gemacht, mittels welchen unrichtiger Weise suggeriert wurde, dass ein Produkt nur eine sehr begrenzte Zeit zu bestimmten Konditionen bzw. als Sonderangebot verfügbar ist.
Vorgetäuschte Warenknappheit
Auf der Internetseite des chinesischen Händlers wurden irreführende Angaben zur angeblich stückmäßig stark begrenzten Verfügbarkeit gewisser Produkte aufgefunden – tatsächlich konnten jedoch oftmals noch hunderte Stück von dem gewünschten Artikel bestellt werden.
Irreführende Darstellung von Werbebildern
In den Anzeigen zahlreicher angebotener Artikel wurden irreführende Darstellung von Werbebildern und Produktbeschreibungen nachgewiesen.
Dass das Tätigwerden des Handelsverband Wirkung zeigt, bestätigt auch der Fall eines österreichischen Händlers. Die Modemarke Fussl hatte sich an den Handelsverband gewandt, da Temu unerlaubterweise die Marke Fussl auf seiner Website verwendet hatte. Nachdem der Handelsverband entsprechende Nachweise an die BWB übermittelt hatte und diese mit Temu in Kontakt getreten war, wurde der entsprechende Verstoß umgehend eingestellt. Erledigt ist die Sache für Fussl damit aber nicht.
Das Unternehmen hat inzwischen beim Handelsgericht Wien eine Klage eingebracht und fordert Schadenersatz in sechsstelliger Höhe. Nicht nur gegen den Fernost-Giganten Temu kann der Verband Erfolge vorweisen. Bereits im Jahr 2019 hatte der HV international für Furore gesorgt: Der größte US-amerikanische Online-Marktplatz Amazon musste acht Geschäftsbedingungen anpassen, nachdem der Handelsverband in einer BWB-Beschwerde auf diese aufmerksam gemacht hatte.
Quellenangabe: Elektrobranche
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