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Uber: Mietwagen in Deutschland rechtswidrig
Uber muss Schlappe vor Gericht verkraften.
Fahrdienstleister Uber muss eine erneute Schlappe vor Gericht verkraften. Das Frankfurter Landgericht stuft die Vermittlung von Fahrten an Mietwagenunternehmen als rechtswidrig ein. Dem US-Unternehmen ist es damit vorerst untersagt, Beförderungen per Mietwagen anzubieten. Damit gab das Gericht einer Klage der Vereinigung Taxi Deutschland Recht.
Die Richter werfen dem Fahrdienstleiter gleich mehrere Wettbewerbsverstöße vor. Der US-Konzern benötigt für das Geschäftsmodell eine sogenannte Mietwagenkonzession. Diese sei jedoch nicht vorhanden. Uber selbst sieht sich nur als Vermittler zwischen Kunden und Mietwagenfirma.
Uber muss Schlappe vor Gericht verkraften
Die Vorsitzende Richterin Annette Theimer führte in der Urteilsbegründung an: „Aus der Sicht des Fahrgastes erbringt Uber selbst die Dienstleistung und ist daher Unternehmer im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes.“ Und das Gesetz sieht eine Lizenz vor. Auch über die eigene Werbung trete das US-Unternehmen als Anbieter der Fahrten auf und bestimme zudem den Fahrer und den Preis für die Fahrt.
Einen weiteren Verstoß fand das Landgericht in der sogenannten Rückkehrpflicht. Diese sieht vor, dass der Fahrer eines Mietwagens erst dann einen weiteren Auftrag annehmen darf, wenn er sich auf dem Rückweg von einer Beförderung oder in seinem Firmensitz befindet. Die Vereinigung Taxi Deutschland konnte belegen, dass mindestens in einem Fall gegen diese Regel verstoßen wurde.
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