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eBay Kleinanzeigen: Rückgabe von Käufen – so geht das richtig!
eBay Kleinanzeigen Rückgaberecht verwenden und Geld zurückerhalten.

INHALTSVERZEICHNIS
eBay Kleinanzeigen: Rückgabe von Käufen – so geht das richtig! eBay Kleinanzeigen Rückgaberecht verwenden und Geld zurückerhalten. Gibt es ein eBay Rückgaberecht und wie kann dieses bei dem beliebten Kleinanzeigen-Portal genutzt werden? Käufer, die ein Produkt bei dem größten digitalen Flohmarkt Deutschlands gekauft haben, sind zumeist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
eBay Kleinanzeigen Rückgabe von Käufen
Warum das so ist und aus welchen Gründen Käufer kein generelles Recht auf Rückgabe besitzen, erklärt der nachfolgende Beitrag. Nutzer des Kleinanzeigenportals sollten sich den Ratgeber sorgsam durchlesen, um derart künftig vor unliebsamen Überraschungen geschützt zu sein. Kunden, die in einem lokalen Ladengeschäft einkaufen, erhalten von den Verkäufern in der Regel ein Rückgaberecht von mindestens 14 Tagen. Ein solches eBay Kleinanzeigen Rückgaberecht gibt es allerdings nicht.
eBay Kleinanzeigen Rückgaberecht erklärt
Bei eBay-Kleinanzeigen handelt es sich in der Regel um private Verkäufer. Diese sind laut Gesetz nicht verpflichtet, einen Artikel zurückzunehmen. Manche Verkäufer bieten jedoch das Rückgaberecht auf freiwilliger Basis an. Falls Käufer einen Artikel zurückgeben möchten, sollten die den Verkäufer entsprechend per privater Nachricht kontaktieren. Nimmt der Verkäufer das Produkt aus Kulanz zurück, werden die Käufer allerdings das Porto für die Rücksendung tragen müssen.
eBay Kleinanzeigen Rückgabe wegen Mängeln
Die eBay Kleinanzeigen Rückgabe wegen Mängeln ist eine Ausnahme der oben genannten Regel. Hat der verkaufte Artikel eindeutige Mängel, die von den Verkäufern vor Abschluss des Kaufvorgangs nicht offengelegt wurden, müssen sie das Produkt zurücknehmen. In diesem Fall sind also auch private Verkäufer verpflichtet, einen Artikel zurückzunehmen. Alternativ zur Rückgabe können Käufer mit den Verkäufern auch ein anderes Entgegenkommen aushandeln, zum Beispiel die Rückzahlung von einem Teil des Geldes.
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