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Recht auf Reparatur soll für weniger Elektroschrott sorgen
Die EU-Kommission hat sich vorgenommen, über das Recht auf Reparatur den aufufernden Elektroschrott zu verringern.
INHALTSVERZEICHNIS
Umweltschutz: Die EU-Kommission hat sich vorgenommen, über das Recht auf Reparatur Elektroschrott zu verringern. Entsprechendes wurde am 25. Juni 2026 über einen Gesetzesentwurf, der sich weitestgehend mit dem Entwurf der Regierung deckt, beschlossen.
Neue Paragrafen: Was ändert sich für das BGB?
Damit die Neuerungen gültig werden, wird das BGB um weitere Paragrafen ergänzt. Als besonders ausschlaggebend gilt schon jetzt, dass sich der Gewährleistungsanspruch eines Kunden einmalig um 12 Monate verlängert, wenn dieser ein defektes Gerät während des Gewährleistungszeitraums reparieren lässt.
Ziel ist es, auf diese Weise dafür zu sorgen, dass die betreffenden Kunden das besagte Gerät reparieren lassen und nicht direkt zum Austausch ein neues Gerät fordern.
Zudem sind Hersteller dazu verpflichtet, Details zu Reparaturleistungen und Preisen zu veröffentlichen. Hierbei ist es nicht erlaubt, sich nur auf bestimmte Teile zu beschränken. Die entsprechenden Leistungen sollen zu Konditionen angeboten werden, die eine Reparatur für den Kunden attraktiv machen.
Mehrwertsteuer bleibt gleich
Obwohl sich viele Vorgaben rund um die Reparatur von Elektroschrott ändern werden, bleibt eines (zumindest vorerst) gleich: Die Mehrwertsteuer auf Reparaturservices soll nicht, wie es in manchen Bundesländern und in einigen anderen EU-Ländern der Fall ist, allgemein gesenkt werden.
Allerdings ist hier noch nichts in Stein gemeißelt. Laut Gesetz soll die Bundesregierung entsprechende Maßnahmen in Zukunft prüfen.
Weitere Ideen, wie ein vereinfachter Zugang zu Reparaturpreisen für Kunden oder attraktivere Rahmenbedingungen für Reparaturen, wurden ebenfalls (noch?) nicht umgesetzt.
Auch die Interessen der Hersteller sollen berücksichtigt werden
Nicht alle Anträge, die im Zuge der Änderungen eingereicht wurden, wurden auch berücksichtigt. In einigen Fällen, wie zum Beispiel bei dem Antrag zur Einführung von Bußgeldern, sorgte sich die Bundesregierung, dass das Ganze für die Händler schlicht unverhältnismäßig werden könnte.
Verbraucher könnten in Zukunft unter anderem davon profitieren, online schneller Reparaturbetriebe zu finden. Hierzu soll eine einschlägige Plattform eingerichtet werden, auf der sich die Händler eintragen können. Eventuell wird hierzu eine Kampagne ins Leben gerufen, die die Kunden entsprechend aufklärt und ihnen zeigt, wo sie welche Informationen finden und welche Rechte sie haben.
Quellenangabe: Golem
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