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Ist Social Media eigentlich ein Grundrecht?
Mittlerweile gibt es viele Medienberichte darüber, dass die EU-Kommission Kinder in sozialen Netzwerken stärker schützen will.
INHALTSVERZEICHNIS
Social Media: Mittlerweile gibt es viele Medienberichte darüber, dass die EU-Kommission Kinder und Jugendliche in sozialen Netzwerken stärker schützen will. Aktuell ist in diesem Zusammenhang von gestaffelten Altersgrenzen und neuen Sicherheitsvorgaben die Rede. Zudem soll ein Fokus auf einer generellen Überprüfung des Alters der Nutzer liegen. Nun wird immer mehr Kritik laut.
Social Media erst ab 13 Jahren: Ist das sinnvoll?
Wenn es nach dem geplanten EU Kids Act geht, sollen Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich keine sozialen Medien nutzen dürfen. Eine Ausnahme ist nur für speziell entwickelte Videoangebote vorgesehen, auf die die Kinder dann über ein Konto zugreifen können, das von den Eltern verwaltet wird.
Für 13- und 14-Jährige sollen dann sogenannte „Mini-Konten“ möglich sein. Diese würden ebenfalls von den Eltern eingerichtet und kontrolliert, hätten weniger Funktionen und wären auf eine tägliche Nutzungsdauer von einer Stunde begrenzt. Ein eigenes Social-Media-Konto wäre, laut den Plänen der EU erst ab 15 Jahren möglich.
Experte kritisiert geplante Alterskontrollen
In der aktuellen Diskussion melden sich auch immer mehr Experten zu Wort. Einer von ihnen wird in einem aktuellen Bericht auf mdr.de zitiert. Digitalexperte Sebastian Meineck von Netzpolitik.org bezweifelt besagtem Bericht zufolge zum einen, dass sich Alterskontrollen zuverlässig durchsetzen lassen. Zum anderen sieht er die Gefahr eines Eingriffs in die Grundrechte, da gleich drei Nachweise erforderlich seien. Sie brauchen einen für sich, einen für das Kind und einen dafür, dass sie sorgeberechtigt sind. Das Ganze bezeichnet der Experte als „sehr abenteuerlich“.
Plattformen sollen Minderjährige besser schützen
Neben den Altersgrenzen sieht der Gesetzentwurf strengere Vorgaben für die Plattformen selbst vor. Im Zusammenhang mit Angeboten für Minderjährige sollen beispielsweise bestimmte personalisierte Empfehlungsfeeds, endloses Scrollen und bestimmte Belohnungsmechanismen eingeschränkt werden. Auch Push-Benachrichtigungen während der Schlafenszeit wären dann nicht mehr erlaubt.
Diese Maßnahmen bewertet der Experte positiver als die vorgesehenen Alterskontrollen. Bis die neuen Regeln tatsächlich gelten könnten, dürfte es noch ein wenig dauern. Sowohl das Europäische Parlament als auch die 27 EU-Mitgliedstaaten müssen sich mit dem Vorschlag auseinandersetzen.
Quellenangabe: MDR
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