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Gericht gegen Klage von IPCom
Der Käufer eines Bosch-Patents für den Mobilfunk scheitert mit seiner Milliarden-Forderung.
Apple und HTC atmen durch. So einfach wie in Amerika ist das in Deutschland nicht, Schadenersatzklagen zu gewinnen. Das zeigt das heutige Urteil am Landgericht Mannheim. Die Richter haben die Klagen des Patentverwerters IPCom gegen Apple und HTC abgewiesen. Der Käufer eines Bosch-Patents für den Mobilfunk scheitert so zunächst mit seiner Milliarden-Forderung. Eine Berufung ist aber noch möglich. Worum ging es?
Landgericht Mannheim weist Patentklage ab
Apple und der taiwanische Hersteller HTC hätten ein wichtiges Mobilfunk-Patent verletzt. Das behauptete der Patentinhaber IPCom. Darum ging es um Vorrangschaltungen von Notrufen bei Mobiltelefonen. IPCom hatte den Anspruch auf Schadenersatz mit Investitionen vom damaligen Unternehmen Bosch im Wert von vier Milliarden Dollar begründet. IPCom hatte von Apple daraufhin 1,57 Milliarden Euro als Schadenersatz verlangt, weil das Unternehmen diese Technik bisher kostenfrei nutzte.
Apple und HTC warten auf eine Berufung
Das Gericht in Mannheim folgte der Argumentation von IPCom nicht und wies die Klage ab. Auch HTC wurde in einem weiteren Verfahren aus gleichen Gründen beschuldigt. Das Gericht entschied auch in diesem Fall für die Beklagten. Eine Begründung der Urteile wurde zunächst nicht veröffentlicht. Der Patentverwerter gibt seine Milliarden-Klage gegen Apple noch nicht verloren. Die Firma kündigte kurz nach Verkündung des Urteils eine Berufung an.
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