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Facebook: Netzwerk darf Hassrede löschen
Facebook erzielt Etappensieg gegen Hassrede im Internet.
Facebook mit Etappensieg gegen Hassrede. Das soziale Netzwerk hatten einen Post gelöscht und dessen Verfasser gesperrt. Dessen Klage wurde jetzt vom Stuttgarter Landgericht abgewiesen. Nach Ansicht der Zivilkammer sei es rechtes gewesen, den als Hassrede eingestuften Post zu entfernen und das Nutzerkonto des Verfassers für die Dauer von 30 Tage zu sperren.
Der Beitrag habe gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerkes verstoßen. Laut einer Gerichtssprecherin sei der Beitrag demnach als Hassrede einzustufen.
Facebook erzielt Etappensieg gegen Hassrede
Konkret ging es um das Teilen eines Beitrags eines anderen Nutzers, in welchem dieser „Migranten aus dem Mittelmeer“ pauschal unterstellt hatte, künftig schwere Straftaten zu begehen. Der Kläger kommentierte dazu: „Für sowas wird man im Merkel-Deutschland 2018 30 Tage gesperrt. Das kann man sich mal wieder vorstellen, was da so vor den Zensurhebeln hockt.“
Facebook macht gemäß seiner Gemeinschaftsstandards generell keine Unterscheidung, ob ein Nutzer einen als Hassrede einzustufenden Beitrag selbst verfasse oder teile – zumal sich der Kläger nicht explizit von dem Inhalt distanziert habe.
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