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Facebook: Nutzer muss Nutzung seiner Daten zustimmen
Wettbewerbshüter erringen wichtigen Etappensieg im langjährigen Streit mit US-Netzwerk Facebook.
Facebook muss das Datensammeln stoppen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Nutzer aktiv zustimmen müssen. Damit bestätigte der BGH eine Verbotsverfügung vom Bundeskartellamt. Die Richter gelangten zu der Auffassung, dass an der Begründung der Wettbewerbshüter, das Netzwerk missbrauche seine marktbeherrschende Stellung, nichts zu beanstanden sei. Wer ein Konto bei dem Netzwerk betreibt, muss nach Meinung des BGH der Nutzung seiner Daten zustimmen. Die Richter gaben damit ein klares Signal für die endgültige Gerichtsentscheidung, die noch aussteht.
Der US-Konzern sammelt nicht nur Nutzerdaten, die bei der Verwendung seiner Dienste anfallen. Laut Tagesschau werden auch Daten zusammengeführt, die Nutzer bei WhatsApp und Instagram hinterlassen. Das Kartellamt hatte die Praxis im Februar 2019 gestoppt. „Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen“, begründete der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, damals die Verbotsverfügung. Auch forderte eine aktive Zustimmung der Nutzer sowie eine Wahlmöglichkeit.
Gegen diese Verbotsverfügung hatte Facebook dann Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt, über die in der Hauptsache noch nicht entschieden ist. Im August 2019 hob das OLG den sofortigen Vollzug des Verbots auf. Dagegen rief das Bundeskartellamt wiederum den BGH an und beantragte die aktuelle Eilentscheidung. Facebook kann nun zwar weiter vor dem OLG klagen, muss sich aber zumindest so lange an das Verbot halten. Der Präsident des Bundeskartellamts begrüßte die Entscheidung: „Daten sind ein entscheidender Faktor für wirtschaftliche Macht und für die Beurteilung von Marktmacht im Internet“, so Mundt.
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