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Europäische Union: Akku-Regeln werden aufgeweicht
Die EU-Kommission hat einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der die Batterieverordnung für viele Produkte aufweicht.
INHALTSVERZEICHNIS
Europäische Union: Die EU-Kommission hat einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der die Batterieverordnung für bestimmte Produkte aufweicht. Ursprünglich war vorgesehen, dass Verbraucher bei allen Geräten mit Akkus diese schnell und einfach in Eigenregie austauschen können. Diese Vorgaben wurden nun für bestimmte Geräte wie Smartwatches, Fitness-Tracker und elektrisches Spielzeug gelockert.
Spezialausrüstung für explosionsgefährdete Bereiche (ATEX-Richtlinie) ist ebenfalls betroffen: Bei diesen Geräten reicht es künftig aus, wenn die Akkus von unabhängigen Fachleuten getauscht werden können. Ein Wechsel durch Nutzer ist somit nicht mehr zwingend erforderlich.
Europäische Union lockert Batterieverordnung
Die Europäische Union muss bei den entsprechenden Kategorien stets sorgsam abwägen: Einerseits soll die Lebensdauer von Geräten verlängert und das Recycling erleichtert werden, andererseits sorgen falsch entsorgte Lithium-Ionen-Akkus zunehmend für Brände in Recyclinganlagen.
Die EU-Kommission hatte sich daher reichlich Expertenwissen von Branchenvertretern und Verbraucherschützern aneignen müssen.
Akku-Vorgaben für zahlreiche elektronische Geräte
Die neue Batterieverordnung 20223/1670 der EU wird ab Februar 2027 in der Europäischen Union in Kraft treten. Sie enthält neue Vorgaben, die elektronische Geräte wie Smartphones, Laptops und Tablets, aber auch E-Bikes betreffen, die Akkus verbaut haben. Letztere sollen mit Eintritt der Verordnung leichter austauschbar sein, im besten Fall vom Endverbraucher selbst.
Erst vor kurzem hatte beispielsweise Nintendo angekündigt, in der EU eine neue Nintendo Switch 2-Version sowie den Switch 2 Pro Controller mit einem austauschbaren Akku anzubieten. Auch Apple wird sich dieser Verordnung stellen müssen.
Quellenangabe: AppGamers
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