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Booking.com: Europäische Hotels klagen auf Schadenersatz
Mehr als 10.000 europäische Hotels fordern Schadenersatz aufgrund der erzwungenen Preisbindung.
INHALTSVERZEICHNIS
Booking.com: Mehr als 10.000 europäische Hotels fordern Schadenersatz aufgrund der von dem Reiseportal erzwungenen Preisbindung. Die Hotellerie Europas will Geld von dem Platzhirsch für digitale Hotelbuchungen und begründet dies mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst 2024, wonach sogenannte Bestpreisklauseln kartellrechtswidrig seien.
Die besagten Klauseln hätten Hotels darin gehindert, ihre Zimmer abseits der bekannten Online-Plattform günstiger anzubieten. Das taten die Hotels zwar zumeist trotzdem, aber dann ausschließlich nach telefonischer Anfrage und nicht etwa auf den eigenen Internetseiten.
Europäische Hotels klagen auf Schadenersatz
Booking.com erhielt für erfolgreiche Buchungen von den Hotels eine Provision. Hotelgäste zahlten diese Vermittlungsgebühr somit indirekt über die Zimmerpreise. Die EuGH-Richter urteilten jedoch, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können.
Der aktuelle Rechtsstreit hat für Reisende keine Auswirkungen. Die Online-Plattform hatte die Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum wegen des EU-Digitalgesetzes Digital Markets Act (DMA) 2024 abgeschafft. Der Sinn und Zweck der Klage besteht vielmehr darin, Schadenersatz für den Zeitraum von 2004 bis 2024 zu erhalten.
Booking.com Bestpreisklauseln in der Kritik
Der Präsident der europäischen Hotelallianz Hotrec, Alexandros Vassilikos, erklärt: „Europäische Hoteliers haben lange unter unfairen Bedingungen und überhöhten Kosten gelitten.“ Die Sammelklage soll daher auch die unmissverständliche Botschaft vermitteln, dass „missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt“ von der Hotellerie in Europa nicht mehr hingenommen werden.
Die Klage wird laut Tagesschau vor einem niederländischen Gericht verhandelt, da das Reiseportal seinen Hauptsitz in Amsterdam hat. Der Rechtsstreit wird von der Hotel Claims Alliance koordiniert. Unterstützt wird sie vom Hotrec und mehr als 30 nationalen Hotelverbänden, darunter auch der Hotelverband Deutschland (IHA). „Jetzt ist es an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Wiedergutmachung zu fordern“, sagt Alessandro Nucara, Generaldirektor des italienischen Verbands Federalberghi.
Sammelklage erfährt überwältigenden Zuspruch
IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe berichtet: „Die Sammelklage erfährt einen überwältigenden Zuspruch.“ Die Anmeldefrist sei wegen der außerordentlich großen Resonanz bis zum 29. August 2025 verlängert worden. Booking.com bleibt dessen ungeachtet für viele Hotels nahezu unverzichtbar. Laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis lag der Marktanteil des Mutterkonzerns Booking Holdings im Jahr 2023 europaweit bei 71 Prozent, in Deutschland sogar bei 72,3 Prozent. Gleichzeitig ist der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um gut acht Prozent gesunken.
Vor einigen Tagen hatte das Reiseportal die Bilanz des zweiten Quartals präsentiert. Der Umsatz kletterte um 16 Prozent auf 6,8 Milliarden Dollar. Für das laufende dritte Quartal rechnet Booking mit einem Umsatzwachstum zwischen sieben und neun Prozent und einem Anstieg der gebuchten Übernachtungen um 3,5 bis 5,5 Prozent.
Quellenangabe: Tagesschau
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