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Apple: Neuer Gesetzentwurf soll Recht auf Reparatur stärken
Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ beruft sich auf die Richtlinie des EU-Parlaments.
INHALTSVERZEICHNIS
Apple: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) will Möglichkeiten schaffen, Geräte künftig einfacher reparieren zu können. Apple bietet zwar bereits Optionen an, iPhones und andere technische Produkte im Rahmen einer Selbstreparatur wieder betriebsbereit zu machen, gestaltet die Sache aber alles andere als einfach.
Die Instandsetzungen erfordern neben teuren Ersatzteilen und spezielle Werkzeuge und Fertigkeiten. Einen Großteil der Verbraucher dürfte das maßlos überfordern. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist das ein Dorn im Auge, ein neuer Gesetzesentwurf soll daher die Rechte der Endkunden stärken.
Neuer Gesetzentwurf soll Recht auf Reparatur stärken
Das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 zur Förderung der Reparatur von Waren“ beruft sich auf die Richtlinie des Europäischen Parlaments, bis zum 31. Juli 2026 entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften zum Thema im nationalen Recht umzusetzen. Zum Ziel der Richtlinie heißt es vom BMJV: „Ziel der Richtlinie ist, das Funktionieren des Binnenmarkts zu verbessern und gleichzeitig ein hohes Verbraucherschutzniveau zu erzielen sowie die Wirtschaft stärker kreislauforientiert auszurichten.
Um die vorzeitige Entsorgung brauchbarer Waren, die von Verbrauchern gekauft wurden, zu verringern und die Verbraucher dazu anzuregen, ihre Waren länger zu nutzen, sollen die Bestimmungen über die Reparatur von Waren gestärkt werden. Mit der Richtlinie werden somit im Zusammenhang mit dem europäischen Grünen Deal die Ziele verfolgt, einen nachhaltigen Konsum, eine Kreislaufwirtschaft und den grünen Wandel zu fördern.“
Nachhaltigen Konsum und Kreislaufwirtschaft fördern
Der Gesetzesentwurf fordert den Anspruch auf eine Reparatur von den Herstellern. Für Waschmaschinen ist dabei eine Frist von zehn Jahren vorgesehen, bei Smartphones von mindestens sieben Jahren. Hersteller müssen in diesem Zeitraum Reparaturen entweder kostenfrei oder zu einem angemessenen Preis anbieten. Der Reparatur-Zeitraum soll dabei nicht mit der Markteinführung des jeweiligen Produktes starten, sondern mit dem Ende der Produktion.
Der aktuelle Gesetzentwurf stärkt das Recht auf Reparatur, indem er festlegt, dass Produkte, bei denen eine Reparatur üblich ist, auch tatsächlich reparierbar sein müssen, andernfalls gilt das als Sachmangel mit entsprechenden Gewährleistungsrechten für Käufer. Hersteller sollen Ersatzteile und Werkzeuge zu fairen Preisen bereitstellen und dürfen Reparaturen weder technisch noch softwareseitig behindern, auch nicht bei unabhängigen Werkstätten.
Apple und andere Hersteller müssen Ersatzteile bieten
Das Recht auf Reparatur soll vor allem dann gelten, wenn die gesetzlich verpflichtende Garantie oder Gewährleistung auf das Produkt bereits abgelaufen ist oder nicht bewiesen werden kann, dass ein Produktmangel bereits seit dem Kauf bestanden hat. Verbraucher sollen derart die Möglichkeit erhalten, ein defektes Gerät reparieren zu lassen, anstatt sie gleich ersetzen zu müssen.
Die EU-Richtlinie verpflichtet demnach Hersteller, entsprechende Ersatzteile für Reparaturen für einen bestimmten Zeitraum vorhalten zu müssen. Außerdem soll sich die Gewährleistungsfrist auf drei Jahre verlängern, wenn sich die Endkunden bei einem Defekt für eine Reparatur statt für einen Austausch entscheiden. Das Ziel besteht somit auch darin, einen nachhaltigen Konsum zu fördern. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Anhörungsphase von Ländern und Verbänden.
Quellenangabe: AppGamers
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