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Apple: EU stuft App Store weiter als „Gatekeeper“ ein
Der iPhone-Hersteller streitet sich weiter mit der Europäischen Union und hat dabei nun eine wohl entscheidende Schlacht verloren.
INHALTSVERZEICHNIS
Apple: Der iPhone-Hersteller streitet sich weiter mit der Europäischen Union und hat dabei nun eine wohl entscheidende Schlacht verloren. Das oberste europäische Gericht in Luxemburg wies die Klage gegen die Einstufung des App Stores und von iOS als sogenannte „Gatekeeper“ zurück.
Die Entscheidung der Europäischen Kommission wurde somit laut einem Bericht von Reuters bestätigt. Die EU hatte 2024 Apples App Stores für iPhone, iPad, Mac, Apple TV und Apple Watch als einen einzigen zentralen Plattformdienst nach dem Digital Markets Act (DMA) eingestuft.
Europäische Union stuft App Store weiter als „Gatekeeper“ ein
Eine Klassifizierung mit Folgen, dürfen doch Gatekeeper ihre eigenen Dienste nicht bevorzugen und müssen zudem die Nutzung alternativer App Stores zulassen. Die Europäische Union stufte außerdem das iPhone-Betriebsystem iOS als „Gateway-Plattform“ ein. Apple muss daher die Interoperabilität mit konkurrierenden Diensten sicherstellen.
Damit nicht genug, auch die Einstufung von iMessage als nummerunabhängiger Dienst für zwischenmenschliche Kommunikation (NIICS) wurde von dem Gericht bestätigt. Der Messaging-Dienst unterliegt daher künftig den EU-Telekommunikationsvorschriften.
Digital Markets Act (DMA) der EU beinhaltet strikte Vorgaben
Der Digital Markets Act der EU beinhaltet klare Vorgaben: Unternehmen gelten als Gatekeeper, wenn sie in der EU einen Umsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder eine Marktkapitalisierung von 75 Milliarden Euro aufweisen. Zudem müssen ihre Plattformen oder Dienste mehr als 45 Millionen aktive User pro Monat und über 10.000 Geschäftskunden pro Jahr in der EU haben. Das scheint auf Apple zuzutreffen.
Der US-Konzern wird nun nach der Abweisung seiner Klage die strengen Regeln des DMA erfüllen müssen. Nutzer werden somit alternative App Stores verwenden können und Apple darf keine Wettbewerbsverzerrungen durch die Bevorzugung eigener Dienste betreiben.
Quellenangabe: AppGamers
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