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Social Media: Bundesregierung beschließt Verbot für unter 13-Jährige
Die Bundesregierung will eine EU-weite Regelung für ein Social-Media-Verbot für Kinder nicht abwarten und geht daher eigene Wege.
Social Media: Die Bundesregierung will eine EU-weite Regelung für ein Social-Media-Verbot für Kinder nicht abwarten und geht daher eigene Wege. Das wird wohl die EUDI-Wallet ungemein populär machen. Die am 14. Oktober 2026 vom Kabinett beschlossenen Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz sehen vor, dass eine nationale Übergangsregelung geschaffen werden soll. „Diese soll Kindern unter 13 Jahren die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagen“, teilte das Bundesfamilienministerium mit.
Ausgenommen von dem Verbot sind ausschließlich „nachweislich kindgerechte Angebote“. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren seien abgestufte Nutzungsbeschränkungen vorgesehen. Nach Angaben von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) soll eine Änderung des Jugendschutzgesetzes noch in diesem Jahr beschlossen werden. Anschließend müssen Bundestag und Bundesrat dem Entwurf noch zustimmen.
Die Regelung setzt eine Altersverifikation zur Durchsetzung voraus, die von der geplanten digitalen Brieftasche D-You geleistet werden soll. Diese soll Anfang 2027 an den Start gehen. Da die Brieftasche eine Identifizierung über den elektronischen Personalausweis vorsieht, dürfte die Mehrheit der Bürger die sogenannte EUDI-Wallet zunächst nicht nutzen können.
Laut eGovernment-Monitor 2026 ist nur bei 44 Prozent der Personen mit gültigem Personalausweis die Onlinefunktion grundsätzlich einsatzbereit. Nur 29 Prozent haben sie bereits genutzt. Um die Nutzerquote zu erhöhen, reaktivierte die Regierung zuletzt wieder den kostenlosen Rücksetzungsdienst für die PIN. Zudem gibt es in Deutschland erst ab 16 Jahren einen online nutzbaren Personalausweis. Daher müssten Eltern jeweils die Angebote für ihre Kinder freischalten.
Prien sprach sich bereits im Juni 2026 für strengere Regeln aus. Zuvor hatte eine Expertenkommission entsprechende Empfehlungen erarbeitet. Bei der Frage nach Nutzungsverboten für Kinder oder Jugendliche konnten sich die Experten aber nicht einigen.
Die EU-Kommission will mit dem sogenannten EU Kids Act den Zugang zu sozialen Netzwerken für Minderjährige unter 13 Jahren beschränken. Ab diesem Alter will die EU sogenannte Mini-Konten erlauben. Diese würden dann von den Eltern eingerichtet und beaufsichtigt. Zudem sollen sie eingeschränkte Funktionen aufweisen und mit zeitlichen Beschränkungen versehen werden.
Der Verordnungsentwurf macht in den Artikeln 27 bis 29 Vorgaben zur Altersverifikation. Diese erlauben es „weder, den Nutzer zu identifizieren noch zu irgendeinem Zweck ein Tracking oder Profiling von Nutzern durchzuführen“. Jede Maßnahme zur Altersfeststellung müsse „dem Prinzip des Null-Wissen-Beweises entsprechen“. Das bedeutet, dass lediglich abgefragt werden darf, ob eine Person eine bestimmte Altersgrenze erreicht hat. Die Umsetzung auf EU-Ebene könnte aber einige Jahre dauern.
Quellenangabe: Golem
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