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Solarenergie: Deutsche installieren Hunderttausende neue Balkonkraftwerke
Bundesbürger haben im Jahr 2025 etwa 500.000 neue sogenannte Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb genommen.
Solarenergie: Bundesbürger haben im Jahr 2025 etwa 500.000 neue sogenannte Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb genommen. Der Bundesverband Solarwirtschaft berichtet auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur dpa: „Die Gesamtzahl registrierter Steckersolargeräte in Betrieb in Deutschland steigt damit bis Jahresende auf über 1,2 Millionen.“ Bei der Bundesnetzagentur waren bis zum 12. Dezember für das laufende Jahr rund 413.400 Steckersolargeräte, oftmals auch als Balkonkraftwerke bezeichnet – neu angemeldet und in Betrieb genommen werde. Im Vorjahr 2024 waren es mit etwa 413.800 nahezu genau so viel.
Der Verband geht davon aus, dass bis Jahresende nach einige An- und Nachmeldungen hinzukommen werden. Zudem gibt es zahlreiche Systeme, die nicht gemeldet würden. Steckersolargeräte müssen eigentlich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Deutsche installieren Hunderttausende neue Balkonkraftwerke
Die Anzahl an neuen Balkonkraftwerken im Jahr 2025 bewegt sich damit in etwa auf dem Niveau von 2024, die Leistung hingegen wurde insgesamt größer. „Die neu installierte Leistung von Steckersolargeräten nahm hingegen im gleichen Zeitraum um rund 26 Prozent zu, da die Steckersolargeräte im Durchschnitt leistungsfähiger geworden sind“, erklärt der Bundesverband Solarwirtschaft. Steckersolargeräte seien eine sinnvolle Möglichkeit, einen Teil des Strombedarfs kostengünstig selbst zu decken und aktiv die Energiewende mitzugestalten, meint der Verband.
Die Geräte seien beliebt, weil die Käufer sie selbst in Betrieb nehmen könnten und die Anschaffungskosten vergleichsweise niedrig seien. „Die Investition in ein Steckersolargerät amortisiert sich oft schon innerhalb weniger Jahre.“ Für Miet- und Eigentumswohnungen gilt laut Verbraucherschützern, dass der Vermieter oder die Eigentumsgemeinschaft zustimmen müssen. Die Solaranlage darf allerdings explizit nur dann abgelehnt werden, wenn die Installation unzumutbare Folgen haben würde. „Eine Ablehnung ohne Begründung oder nur aus optischen Gründen ist nicht mehr zulässig“, betont die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Quellenangabe: Golem
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