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Online-Shopping: Widerrufsbutton ist beschlossene Sache
Die Umsetzung einer EU-Richtlinie soll künftig helfen, versehentlich getätigte Onlinekäufe schnell und einfach zu widerrufen.
Online-Shopping: Die Umsetzung einer EU-Richtlinie soll künftig helfen, versehentlich getätigte Onlinekäufe schnell und einfach zu widerrufen. Ein kleinen Klick kann im Internet teure Folgen haben: Online-Nutzer, die mehr oder falsch gekauft haben, können ihre Entscheidung bald mit einer neuen Schaltfläche wieder rückgängig machen.
Der Bundestag hat dazu einen Gesetzentwurf verabschiedet, der Unternehmen verpflichtet, auf ihrer Webseite beziehungsweise in ihrer App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton einzubinden. Für Verbraucher soll somit künftig der Widerruf genau so einfach wie der Kauf selbst sein. Die Initiative ist nicht neu, bereits im September 2025 verdichteten sich Hinweise auf eine baldige Einführung der entsprechenden Gesetzgebung.
Online-Shopping soll künftig einfacherer und sicherer werden
Die neue Schaltfläche muss während der gesetzlich geregelten Widerrufsfrist von 14 Tagen für die Käufer verfügbar sein. Mit dem Gesetzentwurf, der laut Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour mit 308 Ja-Stimmen gegen 242 Nein-Stimmen die erforderliche Mehrheit fand, wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zuletzt noch Änderungen und Ergänzungen an dem Entwurf der Bundesregierung vor.
So wurden unter anderem im Zivilrecht Vorgaben zur Gestaltung der Benutzeroberfläche für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen gemacht. Verbraucher sollen vor sogenannten Dark Patterns geschützt werden, womit spezielle und bewusst eingebaute Designelemente gemeint sind, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass sie den Überblick verlieren und dadurch womöglich unbeabsichtigt Optionen zum Vorteil des Anbieters auswählen.
Quellenangabe: Golem
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