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Sony: Niederlage im Streit um Cheat-Software
Sony muss Niederlange im Rechtsstreit um Cheat-Software für Computerspiele hinnehmen.
INHALTSVERZEICHNIS
Sony: Der japanische PlayStation-Hersteller muss eine Niederlange im Rechtsstreit um Cheat-Software für Computerspiele verkraften. Der Europäische Gerichtshof sieht in Cheats keinen Verstoß gegen geltendes EU-Recht. In dem Streit ging es konkret um den Verkauf von Cheat-Software durch einen Dritthersteller, mit der Cheats bei einigen Sony-Spielen möglich sind.
Die Software verändert dazu Daten, die von Spielen im Arbeitsspeicher der Videokonsole abgelegt werden. Der IT-Hersteller aus Japan sieht darin eine Urheberrechtsverletzung. Das sieht der Europäische Gerichtshof anders: Die Cheat-Software sei keine Urheberverletzung, sagt der Gerichtshof laut einem Bericht von Tagesschau.
Sony erleidet Niederlage im Streit um Cheat-Software
Der Europäische Gerichtshof sollte über Cheat-Software für ein Autorennspiel für die mittlerweile nicht mehr produzierte PlayStation Portable entscheiden. Die Software eines Drittherstellers ermöglicht das Freischalten von Optionen, die regulär in dem Spiel nicht verfügbar sind: etwa einen Turbo für das animierte Rennauto länger nutzen als eigentlich vorgesehen ist.
Sony wollte vor Gericht den Vertrieb der Software verbieten lassen und argumentierte, dass die Cheats das Urheberrecht an dem Spiel verletzen würden. Der Fall ging in Deutschland bis zum Bundesgerichtshof. Der wollte vom Europäischen Gerichtshof wissen: Handelt es sich nach EU-Recht hierbei um eine Urheberrechtsverletzung?
Hersteller wird mit Klage gegen Cheat-Software scheitern
Das höchste Gericht der Europäischen Union setzte sich mit der Funktionsweise der Cheat-Software auseinander und kam zu dem Schluss, dass es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung handelt. Die Software des Drittherstellers würde parallel zu dem Originalspiel arbeiten und somit nicht in den Quellcode oder den Objektcode des PlayStation-Games eingreifen.
Der Cheat würde einzig variable Daten manipulieren, die das Originalspiel nur zeitweise im Arbeitsspeicher der Konsole anlege. Diese Daten werden also nur während des Spielablaufs verwendet. Das Europäische Recht schütze zwar die geistige Schöpfung des Originalspiels, aber nicht die Funktionalität des Programms während des Spielens.
Quellenangabe: Tagesschau
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