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ePA: Ärzteverband zieht zu Jahrestag kritische Bilanz
Die elektronische Patientenakte hat nach Sicht des fachübergreifenden Ärzteverbands Medi Geno ihr Ziel bislang nicht erreicht.
INHALTSVERZEICHNIS
ePA: Die elektronische Patientenakte hat nach Sicht des fachübergreifenden Ärzteverbands Medi Geno ihr Ziel bislang nicht erreicht. Die elektronische Patientenakte (ePA) begeht am 1. Oktober 2026 ihren Jahrestag, seit einem Jahr müssen Vertragsärzte die digitale Akte nutzen. Medi Geno ist jedoch nicht der Auffassung, das die elektronische Patientenakte ihr Ziel erreicht habe, die ambulante medizinische und psychotherapeutische Versorgung einfacher, sicherer und effizienter zu machen.
Das Gegenteil scheint eher der Fall, Praxen melden technische Probleme, unverhältnismäßigen Mehraufwand und ungeklärten Fragen beim Datenschutz sowie bei der ärztlichen Schweigepflicht. Der Ärzteverband fordert daher Nachbesserungen bei Technik, Datenschutz und rechtlichen Vorgaben. Digitalisierung könne nur dann funktionieren, wenn sie Patienten und Behandelnden einen konkreten Nutzen bringe.
Elektronische Patientenakte (ePA) sorgt für viel Kritik
Die Kritikpunkte entsprechen denen, die bereits kurz nach dem Start der ePA bemängelt wurden. Hausärzte kritisierten unter anderem den aufwendigen Zugriff, unsortierte Dokumente und Probleme in der Telematikinfrastruktur. Bei der Patientenseite kann ebenfalls nicht von breiter Akzeptanz gesprochen werden. Laut einer Umfrage vom April 2026 greifen nur 23,6 Prozent der Versicherten aktiv auf die digitale Patientenakte zu.
Der Verband stört sich ganz besonders an den weiter ungeklärten Fragen rund um die ärztliche Schweigepflicht. Hier müsse klar geregelt werden, wie sensible Gesundheitsdaten geschützt werden, wenn neben Ärzten und Therapeuten weitere Stellen, darunter Apotheken und Krankenkassen, Zugriff auf Informationen erhalten sollen.
Bewertungen im Apple App Store teilweise desaströs
Die Schweigepflicht sei eine fundamentale Grundlage des Vertrauens zwischen Patienten und Behandelnden. Wenn immer mehr Akteure auf hochsensible Gesundheitsdaten zugreifen können, müsse eindeutig geregelt sein, wer welche Informationen sehen darf und wer im Falle eines Missbrauchs die Verantwortung dafür trägt.
Zusätzliche Brisanz sieht Medi im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Darin ist vorgesehen, dass Ärzte nicht in gleicher Weise absolut vor Überwachungsmaßnahmen geschützt werden wie bestimmte andere Berufsgeheimnisträger, etwa Rechtsanwälte oder Geistliche. Die Ärzteschaft müsse daher in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden, um das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten nicht zu schädigen.
Ein weiterer Umstand sorgt für Verwirrung: So gut wie jede Krankenkasse stellt eine eigene, spezifische App für die elektronische Patientenakte in den App Stores bereit. Die entsprechenden mobilen Apps weisen teilweise desaströs schlechte Bewertungen auf. Die ePA-App der IKK Südwest kann hier als ein Beispiel von vielen angeführt werden. Eine Bewertung von 1,9 von insgesamt 5 möglichen Sternen werden interessierte Nutzer sicherlich nicht wirklich motivieren, sich die App auf ihr Smartphone zu laden.
Quellenangabe: AppGamers
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