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Elektronische Patientenakte: Versicherte haben kein Interesse
Elektronische Patientenakte: Die gesetzliche Versicherten haben offenbar kaum Interesse an der digitalen Akte ihrer Gesundheit.
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Elektronische Patientenakte: Die gesetzliche Versicherten haben offenbar kaum Interesse an der digitalen Akte ihrer Gesundheitsdaten. Das hat eine Umfrage vom Redaktionsnetzwerk Deutschland der Madsack Mediengruppe bei mehreren großen Krankenkassen ergeben, die zusammen weit über die Hälfte des Marktes abdecken. Demnach ist bei den Kassen der Anteil aktiver Nutzer im Verhältnis zur Zahl der angelegten E-Akten binnen sechs Monate nur um einen Prozentpunkt auf aktuell 3,6 Prozent gestiegen.
Die Hoffnung, dass die seit Oktober 2025 geltende für Kliniken und Praxen geltende Verpflichtung zur Nutzung der elektronische Patientenakte (ePA) zu einem massiven Anstieg der Nutzer führt, haben sich damit nicht erfüllt.
Elektronische Patientenakte stößt bei Versicherten auf nur geringes Interesse
Bei der größten deutschen Kasse, der Techniker Krankenkasse (TK), sind rund 11,5 Millionen ePA angelegt, von denen allerdings aktuell nur etwa 850.000 aktiv durch Versicherte genutzt werden. Das ist im Vergleich zum Juli 2025 ein Anstieg um lediglich 100.000. Die Barmer teilte vergleichbare Zahlen: Rund 8 Millionen angelegte ePAs und nur circa 440.000 aktiv verwendete. Das steht für einen Zuwachs um etwa 190.000 Versicherte.
Bei den elf Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) mit rund 26 Millionen bestehenden E-Akten haben inzwischen rund 365.000 Versicherte die persönliche Gesundheits-ID angelegt, die ihnen den Zugriff auf die ePA ermöglicht. Das sind 165.000 Versicherte mehr als noch im Sommer 2025.
Von einer allgemeinen Akzeptanz der ePA kann definitiv keine Rede sein
Von einer allgemeinen Akzeptanz der ePA kann also keine Rede sein. Die gesetzlichen Krankenkassen haben nach einer Reform der Ampelkoalition Anfang 2025 für alle Versicherten, die dem nicht widersprochen haben, eine ePA angelegt. Die Maßnahme betrifft somit rund 70 der insgesamt 75 Millionen Versicherten. Krankenhäuser und Arztpraxen sind seit dem 1. Oktober 2025 verpflichtet, alle relevanten Behandlungsdaten wie Labor- und Bildbefunde, Arzt- und Entlassbriefe oder OP-Berichte in der Akte abzuspeichern.
Patienten können sich über eine App ihrer Kasse in die ePA einloggen und dann festlegen, welche Daten Ärzte einsehen dürfen. Alte Arztbriefe, Impfpässe oder Röntgenbilder können zudem abfotografiert und in die ePA geladen werden. Das setzt allerdings Download und Installation der ePA-App der jeweiligen Krankenkasse voraus. Für die Nutzung sind die Identifizierung per PostIdent, Online-Ausweisfunktion (nPA) des Personalausweises am Smartphone oder die Gesundheitskarte (eGK) mit PIN nötig.
Quellenangabe: Golem
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