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Apple: NFC-Chip künftig offen für weitere Anbieter
Apple hat mit Zugeständnissen auf den Konflikt mit der EU reagiert, womit der Streit beendet werden könnte.
Apple: Der NFC-Chip in iPhones wird für andere Bezahldienste geöffnet. Apple gibt damit in dem jahrelangen Streit mit der Europäischen Union nach. Der NFC-Chip durfte bislang ausschließlich von Apple Pay für schnelle Bezahlungen genutzt werden. Ein Zugriff für Drittanbieter war nicht vorgesehen, andere Bezahldienste konnten daher nicht mit NFC auf dem iPhone kommunizieren. Eine Exklusivität, die der EU-Kommission bereits seit 2022 ein Dorn im Auge ist.
Die Kommission ist der Auffassung, dass der technische Ausschluss potentieller Wettbewerber ein Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen könnte. Apple hat nun mit Zugeständnissen reagiert, womit der Streit zeitnah beendet werden könnte. Wann genau interessierte Drittanbieter ihre Bezahldienste mit NFC auf iPhones anbieten können, ist allerdings nach wie vor unklar.
Apple öffnet NFC-Chip für Drittanbieter von Bezahldiensten

Der US-amerikanische IT-Konzern kommt mit den Zugeständnissen einer Regulierung durch die EU zuvor und verpflichtet sich gleichzeitig für mindestens zehn Jahre, um derart die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der EU-Kommission auszuräumen. Die einzelnen Punkte der Verpflichtung lauten:
Drittanbietern von mobilen Geldbörsen und mobilen Zahlungsdiensten über verschiedene Programmierschnittstellen („APIs“) kostenlos Zugang zu und Interoperabilität mit der NFC-Funktion auf iOS-Geräten zu ermöglichen, ohne dass Apple Pay oder Apple Wallet verwendet werden müsste. Apple müsste dazu die erforderlichen APIs einrichten, um über das Verfahren der „Host Card Emulation“ (HCE) einen gleichwertigen Zugang zu den NFC-Komponenten zu ermöglichen. Dabei handelt es sich um eine Technologie für die sichere Speicherung von Zahlungsdaten und den Abschluss von Transaktionen über NFC, die ohne geräteinterne Sicherheitselemente auskommt.
Garantie auf alle im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassenen Drittentwickler von Apps für mobile Geldbörsen und alle iOS-Nutzer mit einer im EWR registrierten Apple-ID anzuwenden. Apple wird die Nutzung solcher Apps für Zahlungen in Ladengeschäften außerhalb des EWR nicht verhindern.
Bereitstellung zusätzlicher Funktionen, so etwa die Möglichkeit, bevorzugte Zahlungs-Apps als Standard festzulegen, Zugang zu Authentifizierungsfunktionen wie FaceID und ein Unterdrückungsmechanismus.
Entwicklung fairer, objektiver, transparenter und diskriminierungsfreier Kriterien für die Gewährung des NFC-Zugangs für Drittentwickler von Apps für mobile Geldbörsen anzuwenden, die dafür eine ADP-Lizenzvereinbarung abschließen müssen.
Einrichtung eines Streitbeilegungsmechanismus, der gewährleistet, dass etwaige Entscheidungen von Apple zur Verweigerung des NFC-Zugangs von unabhängigen Sachverständigen überprüft werden.
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