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Wahl-O-Mat: Rechtsstreit überraschend beigelegt
Europawahl: Der Wahl-O-Mat steht wieder zur Verfügung.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) und die Partei Volt Deutschland haben sich im Streit um den Wahl-O-Mat außergerichtlich geeinigt. Wie die Partei als Resultat mitteilte, habe man die Beschwerde gegen den Dienst zurückgezogen. Im Gegenzug hat die Bundeszentrale zugesichert, die beliebte Entscheidungshilfe für künftige Wahlen überarbeiten zu wollen. Bereits ab den Wahlen im September 2019 sollen dann alle Parteien miteinander verglichen werden können.
Nutzer mussten sich bisher auf nur acht Parteien beschränken. Die Partei Volt Deutschland sah dadurch das bei Wahlen in Deutschland verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Chancengleichheit verletzt und hatte bei dem Verwaltungsgericht Köln eine Abschaltung des Dienstes erwirkt.
Wahl-O-Mat: Rechtsstreit überraschend beigelegt
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) hatte nach der Entscheidung angekündigt, das Urteil anfechten zu wollen. Der Wahl-O-Mat soll gerade jungen Wählern und Unentschlossenen eine wichtige Orientierungshilfe bieten. Kurz vor der Europawahl wurde der Dienst aufgrund eines Eilbeschlusses des Kölner Verwaltungsgerichts abgeschaltet. Es sah kleinere und unbekanntere Parteien benachteiligt und gab damit Volt Deutschland recht.
Die Bundeszentrale hingegen argumentierte, dass das Gericht im Zusammenhang mit einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz noch eine andere Auffassung vertreten habe. Im Jahr 2011 kam das Gericht zu dem Urteil, dass eine Festlegung auf nun acht Partien keine rechtswidrige Bevorzugung sei. Mit der Einigung dürfte das Thema nun für alle Seiten zufriedenstellend geklärt sein.
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