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Smartphones am Steuer
Urteil zur Nutzung von Smartphones im Auto: Selbst das Ablesen der Uhrzeit ist offiziell verboten. Laut Deutschem Gesetz ist Autofahrern die Benutzung von Smartphones verboten. Da jedoch ein jedes Gesetz Lücken und Spielraum für Interpretationen bietet, klagen Autofahrer immer wieder gegen verhängte Bußgelder. Dem OLG Zweibrücken wurde eine eben solche Klage vorgelegt, woraufhin das Gericht beschied, dass auch das Ablesen der Uhrzeit am Steuer verboten sei.
Das kam so: Der Kläger war vom Amtsgericht zu einem Bußgeld verurteilt worden, da er sein Handy während der Fahrt benutzt hatte. Vor der nächsthöheren Instanz, dem Pfälzischen Oberlandesgericht argumentierte er, dass er nur die Uhrzeit vom Display abgelesen habe und somit das Gerät nicht benutzt hätte. Die Richterin teilte seine Auffassung nicht und wies damit seine Beschwerde zurück. Ihrer Meinung nach sei bereits der Blick auf die Uhr eine „bestimmungsgemäße Nutzung“ des Smartphones, und genau diese ist der Straßenverkehrsordnung zufolge verboten.
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