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Datenschutz: EU-Kommission versus Horst Seehofer
Befristetes Verbot von automatisierter Software zur Gesichtserkennung.
INHALTSVERZEICHNIS
EU möchte Gesichtserkennungen verbieten
Die EU-Kommission erwägt offenbar ein zeitlich befristetes Verbot von automatisierter Software zur Erkennung von Gesichtern. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) dagegen will 14 Flughäfen und 135 Bahnhöfe mit Echtzeit-Gesichtserkennungs-Software ausstatten. Die EU-Kommission unter Leitung von Ursula von der Leyen könnte diese Pläne zumindest temporär zunichte machen.
Vor einigen Tagen ist ein Arbeitspapier der Kommission im Internet aufgetaucht, in dem auf 18 Seiten ein Verbot für den Einsatz von Gesichtserkennung in den nächsten drei bis fünf Jahren beschrieben wird. Das Verbot soll dabei sowohl für öffentliche wie auch private Akteure gelten. Ausnahme sind für Sicherheitsprojekte vorgesehen.
Plan zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Das Verbot soll Behörden und Institutionen Zeit verschaffen, die Auswirkungen der Technologie abschätzen und mögliche Maßnahmen zum Risikomanagement entwickeln zu können. Das unautorisiert veröffentlichte Arbeitspapier legt fünf mögliche Handlungsoptionen vor, die die EU-Kommission verfolgen will.
Hier werden spezielle Auflagen für die öffentliche Verwaltung, die freiwillige Kennzeichnung für den KI-Einsatz, Haftungsregeln, Aufsichtsstrukturen und Auflagen für Hochrisiko-Anwendungen genannt. Eine offizielle Stellungnahme zum Arbeitspapier wollte die EU-Kommission nicht abgeben. Ein Sprecher bestätigte jedoch gegenüber netzpolitik.org , dass in Kürze der offizielle Plan zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz veröffentlicht werden soll.
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