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ARD, ZDF und Deutschlandradio bekommen neue Regeln
Streit um presseähnliche Portale und Apps scheint beigelegt.
Der Rundfunkstaatsvertrag wird geändert. Damit scheint der Streit um „presseähnliche“ Inhalt auf öffentlich-rechtlichen Portalen und innerhalb mobiler Apps beigelegt zu sein. ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten damit neue Spielregeln. Das haben die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen und haben damit einen neuen Telemedienauftrag für die öffentlich-rechtlichen Portale und Apps präsentiert.
Diese müssen künftig im Schwerpunkt Bewegtbild und Ton als Inhalte haben. Texte sollten deutlich in den Hintergrund treten. Entsprechende Angebote werden also laut Tagesschau auf den ersten Blick wie Mediatheken anmuten.
ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten neue Spielregeln
Der Vorschlag basiert auf einem Kompromiss, den Intendanten und Vertreter der Verlegerverbände ausgehandelt haben. Vorausgegangen waren jahrelange Scharmützel vor Gericht. Verlage und Sender haben überdies vereinbart, dass die öffentlich-rechtlichen Sender zudem weiterhin ausführliche Texte veröffentlichen können. Video und Audio sollen nach Möglichkeit eingebunden werden.
Damit wird die Berichterstattung in Textform auch weiterhin möglich sein. Zugleich erhalten die Sender mehr Möglichkeiten für ihre Mediatheken. Hier sollen künftig auf zugekaufte Produktionen gezeigt werden dürfen. Auch sollen die Sender beauftragt werden, „zeit- und kulturgeschichtliche Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten“ anzubieten. Gleichzeitig soll die umstrittene „Sieben-Tage-Regelung“ aufgegeben werden.
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