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Apple: Kartellamt stört sich an App-Tracking
Das Bundeskartellamt untersucht Apples App Tracking Transparent Framework und stellt dem US-Konzern nun unbequeme Fragen.
INHALTSVERZEICHNIS
Apple: Das Bundeskartellamt untersucht seit Jahren Apples App Tracking Transparent Framework und stellt dem US-Konzern nun unbequeme Fragen. iPhone-Nutzer kennen es inzwischen nur zu gut: Nach der Installation einer neuen App und dem erstmaligen Start dieser wird die Frage eingeblendet, ob sie App-Tracking über verschiedene Apps und Websites erlauben wollen oder nicht – zusätzlich zur grundsätzlichen Abfrage, ob persönliche Daten für das Werbetracking verwendet werden dürfen.
Der US-amerikanische IT-Riese hatte Apples App Tracking Transparent Framework (ATTF) im Jahr 2021 eingeführt und musste sich dafür allerhand Kritik der werbetreibenden Industrie gefallen lassen. Meta-CEO Mark Zuckerberg zum Beispiel startete eine emotionale Kampagne gegen den iPhone-Hersteller, der nach eigenem Kunden nur den Datenschutz im Fokus hatte.
Kartellamt stört sich an App-Tracking von Apple
Das Bundeskartellamt kam nun jedoch nach jahrelangen Untersuchungen zu dem vorläufigen Ergebnis, dass Apple mit zweierlei Maß messen könnte. Das Kartellamt hat dem US-Unternehmen daher seine rechtliche Einschätzung übermittelt und erklärt in diesem Zusammenhang in einer Pressemitteilung, dass „nach vorläufiger Auffassung […] ein Verstoß gegen die besonderen Missbrauchsvorschriften für große Digitalunternehmen vorliegen“ könnte.
Das Kartellamt stellt laut einem Bericht von Golem zudem fest, dass Apple möglicherweise „gegen die allgemeinen Missbrauchsvorschriften des Artikel 102 AEUV“ verstoßen haben könnte. Dadurch könnte sich ein Wettbewerbsvorteil für Apple ergeben. Hintergrund ist der Umstand, dass Apple bei der Einwilligung für App-Tracking bei seinen eigenen Anwendungen andere Standards anwendet als bei Drittanbietern.
Kritik an App Tracking Transparent Framework
Der Zugriff auf die gerätespezifische Werbe-ID (IDFA, Identifier for Advertising) kann demnach beschränkt werden. Das Bundeskartellamt wertet dies als potentiellen Werbevorteil für den US-Konzern, da diese Einschränkung für Apple und seine Apps und Dienste nicht gilt. Nutzer können zwar wie rechtlich vorgeschrieben die grundsätzliche Nutzung privater Daten einschränken, Apples eigene Dienste unterliegen allerdings nicht den strengeren Regeln des ATTF.
Das Kartellamt bemängelt, dass sich das Abfragefenster bei den Apple-Apps „maßgeblich“ von denen der Drittanbieter unterscheidet: Sie seien wesentlich zustimmungsfreudiger. Apple hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Im April 2023 hatte das Bundeskartellamt bereits festgestellt, dass Apple eine „marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb“ habe und so der erweiterten Missbrauchsaufsicht nach § 19 GWB unterliege. Das ATTF-Verfahren schließt sich an diese Feststellungsentscheidung an, die vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wurde. Am 18. März 2025 soll die Entscheidung des BGH verkündet werden.
Quellenangabe: Golem
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