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Temu: Neue EU-Gebühr macht Online-Shopping teurer
Die Europäische Union erhebt ab dem 1. November 2026 eine zusätzliche Gebühr für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten.
INHALTSVERZEICHNIS
Temu: Die Europäische Union erhebt ab dem 1. November 2026 eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Staaten. Shopping bei Temu, Shein und AliExpress könnte aufgrund der Gebühr deutlich teurer werden. Die Abgabe beträgt zwei Euro je Warenposition in der Zollanmeldung.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband weist ausdrücklich darauf hin, dass die neue Abgabe zu den bereits seit Juli 2026 geltenden Zollgebühren hinzukommt. Die EU erhebt seit dem 1. Juli 2026 für Direktimporte aus Drittstaaten mit einem Warenwert von unter 150 Euro ein pauschale Zollgebühr in Höhe von 3 Euro pro Warenkategorie. Die bisherige Zollfreigrenze entfiel damit.
EU-Gebühr macht Online-Shopping teurer
Die zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2 Euro pro Zollanmeldungsposition erscheint gilt unabhängig von dem Warenwert und erscheint auf den ersten Blick niedrig angesetzt. Das täuscht allerdings, ist doch nicht die Anzahl einzelner Produkte oder Pakete entscheidend, sondern sondern deren zollrechtliche Einordnung.
Käufer, die zum Beispiel eine iPhone-Hülle und ein USB-C-Kabel für insgesamt weniger als 150 Euro im Nicht-EU-Ausland bestellen, könnten aufgrund der zwei unterschiedlichen Warenpositionen 6 Euro Pauschalzoll und 4 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Ob sich Online-Shopping bei Temu, Shein & Co. dann noch lohnt, muss in vielen Fällen bezweifelt werden. Das ist auch Sinn der Sache, will die EU mit den Gebühren doch die Flut an Billigsendungen aus China eindämmen.
Paketflut durch Temu, Shein und AliExpress
Die neue EU-Vorschriften sehen vor, dass Händler, Plattformen und Importeure für die Zollabwicklung und die anfallenden Abgaben verantwortlich sein sollen. Die neuen Gebühren würde sich demnach zunächst nicht an die Käufer richten. Es gilt allerdings als wahrscheinlich, dass Händler die zusätzlichen Kosten in ihre Produktpreise oder Versandgebühren einrechnen werden.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert deshalb, dass mögliche Aufschläge transparent ausgewiesen werden und Käufer nicht erst nach dem Bestellabschluss mit diesen konfrontiert werden. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands erreichen täglich rund zwölf Millionen Kleinsendungen die EU. Viele stammen von Online-Marktplätzen, deren Produkte nicht immer den europäischen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Viele Produkt erfüllen EU-Standards nicht
Der Verband verweist dabei auf Erhebungen von Stiftung Warentest. Demnach erfüllte von 162 geprüften günstigen Produkten rund zwei Drittel die geltenden EU-Standards nicht. Etwa ein Viertel wurde sogar als potenziell gefährlich eingestuft. Zu den problematischen Waren gehörten unter anderem überhitzende USB-Ladegeräte und schadstoffbelastete Artikel.
Die Zollreform soll deshalb nicht nur zusätzliche Einnahmen schaffen, sondern auch bessere Kontrollen ermöglichen. Aus Sicht der Verbraucherschützer reicht das jedoch nicht aus. Sie fordern, Online-Plattformen stärker für die Sicherheit ihrer angebotenen Produkte verantwortlich zu machen. Der seit Juli geltende Drei-Euro-Pauschalzoll ist zunächst als Übergangslösung bis Juli 2028 vorgesehen. Danach sollen reguläre Zollsätze greifen. Die neue Bearbeitungsgebühr ist dagegen dauerhaft angelegt.
Quellenangabe: AppGamers
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