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Twitter: Verfahren gegen Musk wahrscheinlich noch im Herbst

Geplatzter Kauf von Twitter für 46,5 Milliarden Dollar ist noch nicht vorbei.

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Twitter: Der geplatzte Kauf von Twitter für 46,5 Milliarden Dollar ist noch nicht vorbei. Twitter zieht gegen Elon Musk vor Gericht, und zwar schneller, als dem lieb sein dürfte.

Musk wehrte sich gegen beschleunigtes Gerichtsverfahren

Der 51 Jahre alte gebürtige Südafrikaner hätte das Verfahren am liebsten erst in den Februar 2023 verschoben. Das bezeichnete Twitter als Hinhaltetaktik und äußerte sich empört darüber, da das späte Datum dem Unternehmen schaden könnte. Das Kaufdatum war laut beidseitig unterschriebenen Vertrag nämlich schon am 24. Oktober diesen Jahres. Deswegen soll der Prozess nun also vier Tage im September in Anspruch nehmen.

Möglicher Twitterkonkurrent auch Teil des Verfahrens

Nach der Verkündung Musks, den Kurznachrichtendienst doch nicht kaufen zu wollen, wollte er einen neuen Onlinedienst gründen, also eine direkte Konkurrenz für Twitter. Da Twitter im Rahmen des Verkaufsvertrages viele interne Daten offengelegt hat, könnte dieses Wissen von Musk missbraucht werden und in den neuen Dienst einfließen.

Angeblich zu viele Bots auf Twitter der Grund für den Kaufrücktritt

Dass auf Twitter nicht nur echte Personen registriert sind, war schon vorher klar, doch genaue Zahlen konnten nicht geliefert werden. Trotzdem hat Musk sich Ende April diesen Jahres dafür entschieden, den Kauf zu tätigen. Die „due diligence“, also die Prüfung der Firma vor Kauf, hat er nicht durchgeführt. Nachdem Musk dann zuerst versucht hat, die komplette Summe des Kaufes zu senken, verkündigte er dann den kompletten Abbruch des Kaufes mit der Begründung, dass Twitter falsche Statistiken zu unechten Profilen und Spam vorgelegt hatte.

Twitter warf ihm daraufhin Vertragsbruch vor, da das Unternehmen alle im Kaufvertrag stehenden Bedingungen erfüllt habe. Am 12. Juli rief Twitter dann Klage in Delaware ein und fordert den gesamten Kaufpreis. Dass die Möglichkeit besteht, die Übernahme zu erzwingen, statt lediglich Schadensersatz zu erhalten, ist von beiden Parteien im Kaufvertrag vereinbart worden.

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