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Clubhouse: Mängel beim Datenschutz sorgen für erste Abmahnung

Clubhouse rockt den App Store von Apple. Mängel beim Datenschutz sorgen nun für eine Abmahnung.

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Clubhouse ist Thema: Die Hype-App aus den USA rockt den App Store von Apple. Heftige Mängel beim Datenschutz sorgen nun für eine Abmahnung durch Verbraucherschützer. Das neue Social-Media-Phänomen sorgt seit Tagen für Schlagzeilen, und nicht alle sind positiv. Zahlreiche Nutzer bemängeln unter anderem, dass das Gesuch zum Clubhouse Konto löschen aktuell nicht funktionieren und dass der Anbieter nicht auf entsprechende E-Mails reagieren würde.

Anwender in den USA schlagen in die selbe Bresche und veröffentlichen entsprechende Beiträge in US-amerikanischen Online-Foren. Das Portal Onlinehändler-News will zudem wissen, dass Gespräche unter dem Deckmantel der Prävention auf den Servern in den USA aufgezeichnet und unter Umständen auch ausgewertet werden würden.

„Deshalb sollten sich Teilnehmer überlegen, ob sie das Gesagte so auch öffentlich, zum Beispiel im Radio, sagen würden”, erklärt die Verbraucherzentrale laut dem Bericht. Wie ComputerBild unter Berufung auf Spiegel Online berichtet, warnte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereits am 25. Januar 2021 vor der Audio-App.

Eine Einschätzung, der sich auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) anschloss und Alpha Exploration Co. als Betreiber der App aufgrund gravierender Mängel beim Datenschutz abmahnte. Der vzbv-Vorstand Klaus Müller veröffentlichte dazu am 27. Januar 2021 einen Beitrag auf Twitter.

Clubhouse kassiert Abmahnung in Deutschland

Laut dem Bericht von Spiegel Online kritisieren die Verbraucherschützer in dem Schreiben den mangelhaften Datenschutz der Social-Media-App. Als Beispiele werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen und Datenschutzhinweise genannt, die der Betreiber nicht in deutscher Sprache anbietet.

Dies verwehre Menschen ohne ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache Informationen über diese wichtigen Details. Ein Impressum sei nicht vorhanden, womit der Betreiber gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße.

Nutzer, die ebenfalls Leute einladen möchten, müssen mit dem Dienst alle Kontaktinformationen des Smartphones teilen. Dies verstoße laut vzbv ebenfalls gegen die DSGVO, da die Weiterverwendung der Daten unklar sei. Als Konsequenz fordert der vzbv den Clubhouse-Betreiber dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Damit verpflichtet sich der Schuldner gegenüber dem Gläubiger, ein bestimmtes Verhalten künftig nicht mehr zu begehen. Reagiert das kalifornische Unternehmen nicht auf die Abmahnung, hätten die Verbraucherschützer die Möglichkeit, vor dem Landgericht zu klagen, um ein Bußgeld zu verhängen.

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