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WhatsApp: Gericht verbietet Weitergabe von Daten an Meta
Die Messenger-App überträgt fleißig Daten an Meta, ein deutsches Gericht ist damit allerdings alles andere als einverstanden.
INHALTSVERZEICHNIS
WhatsApp: Die Messenger-App überträgt fleißig Daten an Meta, ein deutsches Gericht ist damit allerdings alles andere als einverstanden. Das Landgericht Berlin II hat eine Übertragung personenbezogener Daten in Deutschland ansässiger Nutzer von Whatsapp an Meta für rechtswidrig erklärt. Wie das Branchenmagazin Golem berichtet, ist dem Urteil Aktenzeichen 52 O 22/17 zufolge die von WhatsApp verwendete Einwilligung der Nutzer keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Weitergabe deren Daten.
Die Nutzungsbedingungen sahen unter anderem vor, dass Anwender bestätigen, dass die Telefonnummern aus ihrem Adressbuch weitergegeben werden dürften. Das Gericht kam jedoch zu der Auffassung, dass diese Art der Zustimmung nicht die Übermittlung personenbezogener Daten an Meta, damals noch Facebook, rechtfertigt.
Gericht verbietet WhatsApp die Weitergabe von Daten an Meta
Der Dienst habe es daher zu unterlassen, entsprechende Daten sowie die im Whatsapp-Account der Nutzer gespeicherten Daten von Menschen, die den Messenger selbst nicht nutzen, an die zum Meta-Konzern gehörenden Dienste wie Facebook und Instagram weiterzugeben. Das Verfahren kann bereits auf eine lange Geschichte zurückblicken, wurde es doch durch eine Anordnung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 23. September 2016 angestoßen.
Facebook wurde bereits damals aufgefordert, personenbezogene Daten deutscher Whatsapp-Nutzer nicht länger zu erheben und zu speichern. Das Verfahren zog sich fast zehn Jahre lang hin, weil erst geklärt werden musste, wer bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung überhaupt zur Klage berechtigt ist. Das Urteil, das auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zurückgeht, ist noch nicht rechtskräftig.
Gericht lehnt Löschung bereits übermittelter Nutzerdaten ab
Der Dachverband wollte in dem Verfahren, das sich gegen eine Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie von 2016 richtete, auch eine Löschung bereits übermittelter Daten durchsetzen. Dem wollte das Gericht allerdings nicht nachkommen. Vielmehr verwies die Zivilkammer des Landgerichts Berlin II darauf, dass die Beklagte erklärt habe, „nie Daten an Facebook als Verantwortlichen weitergegeben zu haben“. Anhaltspunkte dafür, dass Whatsapp die Daten sehr wohl übermittelt habe, seien von den Verbraucherschützern nicht genannt worden, begründete das Gericht die Entscheidung.
Ramona Pop, Vorständin des Bundesverbands, zeigt sich dennoch zufrieden mit dem Urteil. Sie erklärt: „Das Gericht hat klargestellt: Eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten darf nicht erschlichen werden.“ Meta und andere Plattformen versuchten bis heute, „ihre Marktmacht durch Übernahmen zu vergrößern und eine Einwilligung zur Verknüpfung persönlicher Daten mit aus Sicht des vzbv fragwürdigen Methoden zu erhalten“.
Quellenangabe: Golem
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