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Apple: 500 Millionen Euro Strafe muss nicht gezahlt werden
Apple wurde im April 2025 von der EU-Kommission mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro belegt.
Apple: Der US-amerikanische IT-Riese wurde im April 2025 von der EU-Kommission mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Millionen Euro belegt. Die Kommission sah es als erwiesen an, dass der iPhone-Hersteller gegen den sogenannten Digital Markets Acts (DMA) verstoßen habe und betonte in dem Zusammenhang, dass sich das Bußgeld auf die Anti-Steering-Maßnahmen im App Store beziehen. Apple wurde im Anschluß eine Frist von 60 Tagen eingeräumt, um an seinem Software-Store Änderungen vorzunehmen, um weitere Geldstrafen zu vermeiden.
Apple hatte unmittelbar nach Bekanntgabe der Geldstrafe angekündigt, juristische Schritte einleiten wollen. Der US-Konzern erklärte dabei in einer Stellungnahme gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass man Berufung einlegen und die Geldstrafe anfechten wolle. Die US-Regierung unter Präsident Donald Trump schaltete sich ebenfalls in den Fall ein und betonte, dass man die „wirtschaftliche Erpressung“ amerikanischer Unternehmen nicht tolerieren werde. In der offiziellen Erklärung aus Washington wurde die Entscheidung der EU-Kommission sogar als „regulatorische Todesspirale“ bezeichnet.
Ob der politische Druck den Anschlag gegeben hat, ist unklar, die von der EU-Kommission gesetzte Frist endet allerdings am 26. Juni 2025. Den Beteiligten läuft somit die Zeit weg, eine Einigung zu erzielen. Die scheint allerdings auch nicht mehr notwendig, da die Kommission bekanntgegeben hat, auf zusätzliche Sanktionen verzichten zu wollen. Eine Sprecherin erklärte gegenüber EuroNews, dass man neue Strafgelder nur nach eingehender Prüfung und im direkten Austausch mit dem jeweiligen Unternehmen verhängen würde. Zudem wolle man eine Durchsetzung der Regeln erreichen und keine automatischen Bestrafungen durchsetzen.
Die EU-Kommission hat sich interessanterweise bislang nicht dazu geäußert, worin der Verstoß von Apple konkret bestehe. Marktbeobachter und Analysten mutmaßen daher, dass sich die Strafe auf die Gebührenstruktur im App Store bezieht: Der iPhone-Hersteller erhebt dort bislang eine über 17-prozentige Provision auf Käufe, die außerhalb des hauseigenen App Stores getätigt werden. Darin könnte ein Widerspruch zum DMA liegen, da diese Optionen „kostenlos“ angeboten werden müssen. Die EU gibt an, dass App-Entwickler „nicht in vollem Umfang von den Vorteilen alternativer Vertriebskanäle außerhalb des App Stores profitieren können“.
Der Zuckerberg-Konzern Meta wurde von der EU-Kommission ebenfalls mit einer empfindlichen Geldstrafe belegt. Der Mutterkonzern von Facebook, WhatsApp und Instagram sollte 200 Millionen Euro bezahlen, da das hauseigene „Pay-or-consent-Modell“ nicht mit dem geltenden EU-Recht im Einklang stehen würde. Die EU-Kommission hat allerdings auch in diesem Fall eine Kehrtwende vollzogen, da Meta im November 2024 laut EuroNews „eine überarbeitete Version des eigenen personalisierten Werbemodells eingeführt hat, das weniger personenbezogene Daten verwendet. Die Kommission bewertet dieses System derzeit noch und setzt gleichzeitig ihre Gespräche mit dem Unternehmen fort.“
Quellenangabe: AppGamers
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