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Ratgeber: Es gibt für fast alles eine App

Handys und Apps – für viele einfach unentbehrlich.

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Ratgeber: Für alles eine eigene App – das ist das Versprechen, mit dem das Smartphone sich unentbehrlich gemacht hat. Im App Store von Apple und im Play Store von Google sind Millionen von Anwendungen zu finden. Und längst nicht alle von ihnen bieten alltägliche Funktionen wie Chatten oder Navigation an. Es gibt Anwendungen, die den Schlaf überwachen, Anwendungen, die paranormale Aktivitäten aufspüren sollen, und dann gibt es auch noch die App „Nothing“, die überhaupt gar nichts macht.

Es gibt aber auch einige Apps, die werden Nutzer nie auf ihre Smartphones herunterladen können. Und zwar einfach deshalb, weil Apple oder Google – oder beide – etwas dagegen haben. Die beiden Konzerne verbieten bestimmte Inhalte nämlich komplett. Die folgenden Anwendungen sind zumindest im Moment nicht im App Store zu finden.

Scherz-Apps

Scherzanrufe mit verstellter Stimme, Ortungsdienste, die einen falschen Standort anzeigen – das klingt doch ziemlich witzig, oder? Apple findet das nicht und hat solche Anwendungen kurzerhand aus dem App Store verbannt. Warum das so ist, weiß niemand so genau.

Vielleicht hat der Konzern einfach keinen Sinn für Humor. Vielleicht möchte er sich aber auch gegen Schadensersatzklagen absichern. Man weiß ja nie, was die Nutzer alles mit einer Scherz-App anstellen könnten. Google sieht das Ganze ein bisschen lockerer und hat keine solchen Beschränkungen. Wer seine Freunde gerne auf den Arm nimmt, sollte also lieber ein Android-Smartphone kaufen.

Krypto-Mining

Nebenbei mit dem Smartphone Kryptowährungen schürfen und so Geld verdienen: Das ist das Versprechen von Mining-Apps. Sie nutzen im Hintergrund die Rechenleistung des Smartphones, um Bitcoin oder andere Blockchain-Tokens zu erstellen. Die Erträge liegen allerdings eher im Centbereich, mehr gibt der Prozessor eines Smartphones einfach nicht her.

Dafür läuft man Gefahr, die Hardware durch Überlastung zu beschädigen. Das ist vermutlich auch der Grund dafür, dass sowohl Apple als auch Google diese Apps verboten haben. Das ist kein wirklicher Verlust. Denn es macht wirklich keinen Sinn, wegen Bitcoin im Wert von ein paar Cent ein teures iPhone zu schrotten.

Glücksspiel

Glücksspiel-Apps waren in den App-Stores lange Zeit ganz verboten. Mittlerweile haben die beiden großen Konzerne ihre Regeln zwar etwas aufgeweicht. Trotzdem finden sich kaum Anwendungen in den App-Stores, mit denen man um Echtgeld spielen kann. Denn die Glücksspielindustrie hat mobile Webseiten mittlerweile perfektioniert.

Eine Casino App bietet daher nur im Ausnahmefall einen Vorteil. Die Spieler scheinen sie auch nicht sonderlich zu vermissen. Sie haben sich daran gewohnt, auf mobilen Webseiten zu spielen, und können dort praktisch auf alle Features zugreifen, die eine App bieten würde. Es sieht ganz danach aus, dass Apple und Google mit ihren Glücksspielbeschränkungen ein Eigentor geschossen haben.

Nackte Haut

Auch für nackte Haut haben die Tech-Konzerne nicht viel übrig, zumindest nicht in ihren App Stores. Alles, was irgendwie anstößig sein könnte, ist verboten. Als Richtlinie bei Google gilt: Wer zu leicht bekleidet für die Öffentlichkeit ist, ist auch zu leicht bekleidet für den App-Store.

Das Verbot erstreckt sich nicht nur auf Bildmaterial, sondern auch auf Texte. Selbst Schimpfwörter sind tabu. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: Inhalte mit nackten Tatsachen sind erlaubt, wenn sie in erster Linie der Bildung dienen oder wissenschaftlich, dokumentarisch oder künstlerisch ausgerichtet sind.

Tabak und Alkohol

Burger King, Lidl, BMW oder Shell – heute hat jede Marke eine eigene App, mit der sie Kunden an sich bindet und zum Einkaufen animiert. Zumindest fast jede Marke. Eine Lucky-Strike- oder Marlboro-App sucht man nämlich in den App Stores vergeblich. Und das nicht etwa, weil Tabakkonzerne so altmodisch sind.

Vielmehr will das Silicon Valley seinen halbwegs guten Ruf nicht dadurch aufs Spiel setzen, dass es der Tabakindustrie eine Werbeplattform bietet. Alles, was mit Rauchen zu tun hat, ist unerwünscht, und auch Werbung fürs Vapen ist untersagt. Beim Thema Alkohol sind Google und Apple nicht ganz so streng. Hier sind Inhalte erlaubt, solange sie nicht den exzessiven Konsum von Alkohol fördern.

Handel mit binären Optionen

Handeln mit Aktien oder ETFs? Kein Problem. Riskante Spekulation mit Kryptowährungen oder Devisen? Warum nicht. Die Tech-Konzerne haben überhaupt nichts dagegen, dass Finanzdienstleistungen auf ihren Plattformen angeboten werden – solange die gesetzlichen Auflagen erfüllt werden.

Bei einem Thema verstehen sie aber keinen Spaß: Apps, die den Handel mit binären Optionen ermöglichen, sind seit 2017 verboten. Das liegt nicht nur daran, dass diese Geschäfte hochriskant sind. Die Branche wird auch immer wieder durch schwere Betrugsfälle erschüttert. In der EU dürfen Privatpersonen ohnehin nicht mit binären Optionen handeln. In Ländern wie den USA müssen Anleger nun auf Web-Apps ausweichen.

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