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eBay Kleinanzeigen: Auto Verkauf führt zur Abmahnung

Autoverkauf führt zur Abmahnung durch Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb.

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eBay Kleinanzeigen: Auto Verkauf führt zur Abmahnung durch Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb. Erste Hilfe von Profis! Verkäufer, die Autos bei eBay Kleinanzeigen oder mobile.de zum Verkauf anbieten, erhalten seit einiger Zeit Schreiben vom Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. aus Augsburg. Die Schreiben sind laut einem Bericht von Anwalt.de zumeist mit Titeln wie „Wettbewerbsrechtliche Abmahnung“, „Vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung“ oder „Fristsache: Abgabe der Erklärung bis …!“ versehen.

In dem Schreiben wird mitgeteilt, dass der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. davon Kenntnis erlangt hat, dass der Empfänger der Abmahnung in den letzten Monaten im Internet eine größere Anzahl verschiedener Kraftfahrzeuge als Privatangebote unter der zugerechneten Telefonnummer offeriert hat. Auszugsweise sind dann einige dieser Fahrzeugangebote als Ausdruck der Abmahnung beigefügt.

eBay Kleinanzeigen Abmahnung durch Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb

In dem Schreiben wird weiterhin ausgeführt, dass sich der Verkäufer aufgrund der hohen Anzahl an verkauften Fahrzeugen auffällig verhalten würde und dass das Angebotsverhalten nicht dem eines privaten Anbieters entspricht. Der Verband vertritt den Standpunkt, dass Privatpersonen im Regelfall nicht mehr als ein oder zwei Fahrzeuge pro Jahr verkaufen würden. Der Verband schlußfolgert daher, dass der Abgemahnte als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB am Markt tätig sei.

Die Frage, ob ein KFZ-Handel angemeldet worden ist oder nicht, ist nicht von Bedeutung. Das wettbewerbswidrige Verhalten ergibt sich dann daraus, dass der Abgemahnte es unterlassen hat, auf die Gewerblichkeit seiner Angebote dadurch hinzuweisen, dass er seine Verkaufsangebote korrekt als Händlerangebot in ein Verkaufsportal einstellt. Es wird dann zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und zur Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 296,31 Euro.

mobile.de Abmahnung durch Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb

Die Rechtssprechung hat zu dem Thema private Angebote, die durch ihre Anzahl im rechtliche Sinne zu einem gewerblichen Angebot werden können, bereits mehrfach Stellung bezogen. Vereinfacht formuliert kann festgehalten werden, dass eine Person, die permanent Produkte auf eBay Kleinanzeigen anbietet, im Rechtssinne ein Gewerbetreibender ist. Der entscheidende Aspekt für die Beurteilung ist dabei die Anzahl der Verkaufsangebote. Der Bundesgerichtshof nimmt bei eBay an, dass 25 Verkäufe in drei Monaten für eine Gewerblichkeit im Rechtssinne sprechen. Der Verband bayerischer Kfz-Innungen für fairen Wettbewerb e. V. geht hingegen davon aus, dass mehr als zwei Fahrzeugverkäufe im Jahr problematisch sind.

Der Verband ist übrigens in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände des Bundesamtes der Justiz eingetragen und darf somit abmahnen. Wie sollen betroffene Verkäufer reagieren? Zunächst sollte geklärt werden, ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist. Für den Fall, dass die Überlegung besteht, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, muss gewährleistet sein, dass es zu diesem Zeitpunkt keine Fahrzeugangebote im Internet mehr gibt. Im Grunde genommen sollte die Unterlassungserklärung ohne anwaltlichen Beratung auf keinen Fall unterschrieben werden. Auch eine Zahlung sollte ohne vorhergehende Beratung durch einen Anwalt nicht geleistet werden.

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