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Internet: Haftstrafen für Hass und üble Nachrede

Längere Haftstrafen für Hass und üble Nachrede.

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Hass und üble Nachrede im Internet sollen künftig härter bestraft werden. Bayern fordert bis zu fünf Jahre Haft für Verleumdungen und das für ganz Deutschland. „Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter, haben eine größere Reichweite und sind praktisch nicht mehr aus der Welt zu bekommen“, erklärte der bayerische Justizminister Georg Eisenreich (CSU) laut Zeit.de gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. „Wir müssen das Strafrecht dieser Entwicklung anpassen“, fügte Eisenreich hinzu.

Der bayerische Justizminister fordert in seinem Entwurf für das Bundesgesetz bei Beleidigungen eine Höchststrafe von zwei Jahren. Bisher lautet die Höchststrafe ein Jahr. Bei übler Nachrede sollen bis zu drei Jahre Haftstrafe möglich sein. Auch hier wurde bislang maximal ein Jahr verhängt. Für Verleumdungen sollen bis zu fünf Jahre statt wie bisher zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. „Unser Rechtsstaat muss sich gegen die zunehmende Verbreitung von Hass und Hetze mit aller Entschlossenheit zur Wehr setzen“, sagte der CSU-Politiker.

Der bayerische Vorschlag für die Gesetzesnovelle sieht auch vor, dass etwa rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Beleidigungen ohne Strafantrag verfolgt werden können. „Diese Fälle gehen uns alle an. Der Staatsanwalt muss hier auch ohne Strafantrag die Möglichkeit zur Strafverfolgung haben, solange nicht das Opfer widerspricht“, betonte der bayerische Justizminister. Für einen erfolgreichen Kampf gegen Hass und Hetze brauche Deutschland ein zeitgemäßes Strafrecht.

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