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Glücksspiel: EU kritisiert Sportwetten-Reform

EU-Kommission kritisiert Änderungen für Sportwetten.

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Die Länder hatten im März 2019 eine Einigung auf Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag erzielt. Die EU-Kommission ist mi dem Kompromiss allerdings wenig glücklich. Sie befürchtet, dass sich die Anreize für einen Wechsel in den regulierten Bereich verringern könnten. Die Europäische Kommission hat sich daher Ende Juli 2019 in einem Brief an die Bundesregierung gewandt. In dem Schreiben kritisiert sie die geplanten Änderungen. Das Schreiben bezieht sich explizit auf den sogenannten dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, der am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll.

Bemängelt wird, dass Deutschland mit den neuen Regulierungen die Geltungsdauer der Lizenzen verkürze. Ursprünglich waren Sportwettenlizenzen für eine Dauer von sieben Jahren geplant gewesen. Der aktuelle Glücksspieländerungsstaatsvertrag verkürzt diese Frist aber auf 18 Monate mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um bis zu drei Jahre. Die Kommission befürchtet, dass die verkürzte „Experimentierphase“ dazu führen könnte, dass Anbieter ohne Lizenz weiterhin Sportwetten anbieten, da „sich die Anreize für einen Wechsel vim umregulierten in den regulierten Bereich“ verringern.

Das Land Hessen ist für das Lizenzvergabeverfahren zuständig. Dort sollen sich die Anbieter von Sportwetten ab dem kommenden Jahr in einem Konzessionsverfahren um eine Lizenz bewerben können. Es scheint bereits festzustehen, dass viele Angebote, mit denen aktuell Kunden geworben werden, künftig untersagt sein werden. Verboten sollen unter anderem die sogenannten Live-Wetten auf Ergebnisse, die während eines Sportereignissen passieren. Ein Großteil der Anbieter ignoriert bislang allerdings die gesetzlichen Vorgaben.

Die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder lassen das aktuell durchgehen. Der Grund dafür besteht in dem Sachverhalt, dass es in Deutschland bislang keine Konzessionen für private Anbieter von Sportwetten gibt. Daher nutzen die Anbieter eine rechtliche Grauzone aus: Sie haben zwar keine Erlaubnis, können sich allerdings auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof berufen, der im Jahr 2016 das ursprüngliche Lizenzverfahren in Deutschland stoppte. Er argumentierte unter anderem damit, dass das Verfahren eine willkürliche Begrenzung auf 20 Anbieter vorsah. Daher begrüßte die EU-Kommission in ihrem aktuellen Schreiben auch, dass der neue Glücksspieländerungsstaatsvertrag keine Obergrenzen mehr vorsieht.

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