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Gericht entscheidet für Apple
Nachdem ein Mann ein schönes Smartphone gefunden hatte, wollte er das Gerät verwenden. Apple widersprach.
Das Glück wehrte nicht lange: Nachdem ein Mann ein iPhone gefunden hatte und sich der usprüngliche Besitzer nicht meldete, wollte der vermeintliche Glückspilz das Gerät verwenden. Apple widersprach und bekam nun vom Amtsgericht München Recht. Demnach darf derjenige, der ein iPhone findet, dieses zwar nach Ablauf der Lagerfrist behalten, Anspruch auf Entsperrung hat er aber nicht. Der US-Konzern hatte abgelehnt, das Gerät aus der Ferne freizuschalten, wogegen der Finder vor Gericht geklagt hatte.
Glücklicher Finder im Unglück
Die Begründung liest sich seltsam: Der Paragraph 973 des Bürgerlichen Gesetzbuches sehe nicht vor, dass ein Finder ein entsperrtes Smartphone bekomme, sondern lediglich ein Gerät im Zustand nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten. Wie das IT-Magazin Golem unter Berufung auf die beteiligten Rechtsanwälte Wilde Beuger Solmecke berichten, sei „ein freigeschaltetes iPhone zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand gewesen“. Datenschutzrechtliche Gründe werden wohl ebenfalls gegen eine Freischaltung sprechen.
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