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Nutzer müssen Datenerhebung zustimmen

Facebook „Gefällt mir“ muss überarbeitet werden.

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Webseiten mit einem „Gefällt mir“-Button von Facebook dürfen nicht automatisch Daten ihrer Besucher erfassen. Das entschied der Europäische Gerichtshof und nimmt damit Betreiber von Internetseiten für die Erhebung von Daten mit in die Verantwortung. Nutzer müssen der Erhebung explizit zustimmen.

Dabei entschieden die Richter, dass die Anbieter von Online-Angeboten Besucher ihrer Seite über die Datenerhebung informieren müssen. Das gilt unter anderem auch für den Zweck. Es geht allerdings ausschließlich um die Erhebung und Übermittlung von Daten. Für die spätere Datenverarbeitung durch Facebook könne der Betreiber nicht verantwortlich gemacht werden.

Urteil zum Facebook „Gefällt mir“-Button

Das Urteil dürfte neben der „Gefällt mir“-Funktion von Facebook auch vergleichbare Funktionen anderer Anbieter betreffen. Ein Internetnutzer könnte mit der Entscheidung ein weiterer Einwilligungs-Klick hinzukommen. Laut Tagesschau ist ein Streit zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und dem Online-Händler Fashion ID der Peek & Cloppenburg KG.

Fashion ID integrierte in ihre Internetseite ein „Gefällt mir“-Knopf, mit dem Besucher direkt in dem sozialen Netzwerk bekunden konnten, dass ihnen das entsprechende Produkt zusagt. Wie bei vielen Erweiterungen für Internetseiten wurden allerdings bereits beim Besuch der Seite Nutzerdaten gesammelt – unabhängig davon, ob der Button verwendet wurde oder nicht.

Wirtschaftlicher Vorteil dank Facebook-Funktion

Die Verbraucherzentrale argumentierte daraufhin, die Verwendung des „Gefällt mir“-Buttons verstoße gegen das Datenschutzrecht und reichte eine Unterlassungsklage gegen den Betreiber des Online-Shops ein. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg kam nun zu dem Urteil, dass Fashion ID für die Erhebung der Daten und deren Weiterleitung an das US-amerikanische Netzwerk „als gemeinsam mit Facebook verantwortlich angesehen werden“ kann.

Beide Unternehmen würden demnach „gemeinsam über die Zwecke und Mittel“ des Datentransfers entscheiden. Im Grunde genommen gehe es darum, Werbung zu optimieren und damit einen „wirtschaftlichen Vorteil“ zu erreichen.

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