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Apple: iPhone-Hersteller soll 300 Millionen US-Dollar Strafe zahlen

iPhone-Hersteller wurde zu Strafe von 300 Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren verurteilt.

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Apple muss sich wieder einmal mit einem „Patent-Troll“ rumschlagen. Der iPhone-Hersteller wurde zu einer Strafe von 300 Millionen US-Dollar an Lizenzgebühren verurteilt. Apple will das Urteil anfechten. Hersteller technischer Produkte müssen sich regelmäßig mit kleinen Firmen herumschlagen, die zwar keine eigenen Produkte herstellen, dafür jedoch über ein großes Portfolio an Patenten besitzen.

Die Patente werden zumeist günstig mit Ziel angekauft, einen gerichtlichen Patentstreit herbeizuführen und dann das große Geld abzukassieren. Im Jahr 2016 gewann die Firma VirnetX zum Beispiel einen Patentrechtsstreit gegen Apple, bei dem es um 302 Millionen US-Dollar ging.

Der iPhone-Hersteller wurde nun erneut zu einer Strafzahlung verurteilt. 300 Millionen US-Dollar soll der IT-Konzern an Lizenzgebühren zahlen, da er drahtlose Technologien im Bereich der 4G-Technik verwenden soll, ohne die entsprechenden Patente zu haben.

„Die fünf Patente, die Teil der Anklage sind, wurden ursprünglich an Panasonic, Samsung und LG erteilt. Panasonic und LG übertrugen das Eigentum an jeweils zwei Patenten im Jahr 2014 an das Unternehmen Optis Wireless Technology. Optis selbst bietet keine eigenen Produkte an, sondern verfügt nur über die Patente“, schreibt das Branchenmagazin t3n.

Das Gericht gab dem Patentinhaber Optis recht und forderte Apple auf, für die frühere und zukünftige Nutzung der Patente 300 Millionen USD an Optis zu zahlen. Eine frühere Jury sprach Optis im Jahr 2020 gar 506,2 Millionen USD zu, doch die Anfechtung des Urteils durch Apple bewirkte eine Wiederaufnahme des Verfahrens.

Apple erklärt in einer Stellungnahme zu dem Thema: „Optis stellt keine Produkte her und ihr einziges Geschäft besteht darin, Unternehmen mit den von ihnen angesammelten Patenten zu verklagen. Wir werden uns weiterhin gegen ihre Versuche verteidigen, unangemessene Zahlungen für von ihnen erworbene Patente zu verlangen“.

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