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EU-Gericht weist Forderung von EU-Kommission zurück

Apple sollte nach dem Willen der EU-Kommission 13 Milliarden Euro Steuern in Irland nachzahlen.

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Apple sollte nach dem Willen der EU-Kommission 13 Milliarden Euro Steuern in Irland nachzahlen. Das EU-Gericht erklärte die Forderung nun für nichtig. Der jahrelange Streit zwischen der Europäischen Kommission und dem iPhone-Hersteller muss damit aber noch nicht vom Tisch sein. Rechtsmittel gegen das Urteil sind zulässig, womit der Fall vor dem Europäischen Gerichtshof landen könnte.

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hatte Apple im August 2016 aufgefordert, die Steuern in Irland nachzuzahlen. Vestager argumentierte, das Land habe dem Konzern von 2003 bis 2014 eine unzulässige steuerliche Sonderbehandlung gewährt. Irland und Apple klagten dagegen.

Apple muss vorerst keine Steuern nachzahlen

Der US-Konzern erklärte, dass die Erträge seiner beiden Tochterfirmen in Irland vor allem in den USA zu verstehen gewesen seien. „Das iPhone, das iPad, der App Store und alle anderen Produkte und Dienste von Apple wurden anderswo entworfen und entwickelt“, daher wäre es verkehrt, auf die Gewinne aus dem weltweiten Geschäft, die sich in Irland ansammeln, Steuern in dem Land zu bezahlen.

Irland ist der Konflikt ohnehin ein Dorn im Auge, da das Land befürchtet, internationale Großunternehmen als Arbeitgeber im Land zu verlieren. Die Kommission bestritt laut einem Bericht von Zeit Online zwar grundsätzlich nicht, dass ein Großteil des intellektuellen Eigentums von Apple in den USA entstehe. Sie warf der irischen Steuerbehörde aber vor, nicht ausreichend genau analysiert zu haben, welcher Anteil der Gewinne wo geschaffen worden und damit zu versteuern seien.

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