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Amazon: Onlinehändler ohne Telefon-Support

Gerichtshof entscheidet zugunsten der Online-Händler.

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Amazon und andere Onlinehändler müssen für ihre Kunden nicht telefonisch erreichbar sein. Eine Möglichkeit für Kunden, das betreffende Unternehmen schnell und effizient kontaktieren zu können, muss aber gegeben sein. Das entschied jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und folgte damit dem Gutachten seines Generalanwalts vom Februar 2019.

Die Verbraucherzentrale hatte gegen Amazon in Deutschland eine Klage eingereicht. Dabei bemängelte die Verbraucherschutzorganisation, das der US.Konzern kaum Angaben zu seiner telefonischen Erreichbarkeit mache. Eine Faxnummer werde zudem überhaupt nicht angegeben.

Amazon: Europäische Gerichtshof fällt Grundsatzentscheidung

Ein Fall, der von den obersten Richtern der Europäischen Union geklärt werden musste. Diese entschieden nun, dass Unternehmen nicht zwingend verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder eine E-Mail-Adresse neu einzurichten, damit Kunden stets mit ihren in Kontakt treten können. Firmen hätten die Möglichkeit, auch andere Wege wie zum Beispiel digitale Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem einzusetzen.

Dabei sei ausschlaggebend, dass der Kunde bestmöglich geschützt werde, allerdings ohne dabei stärker in die Gestaltungsfreiheit des Unternehmens einzugreifen als unbedingt erforderlich. Informationen darüber, wie und welchen Informationsweg Verbraucher verwenden können, müssen aber klar und verständlich zugänglich gemacht werden.

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