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Online-Banking mit neuen Sicherheitsbestimmungen

Neue Sicherheitsbestimmungen sollen in Kraft treten.

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Für Online-Banking in Deutschland gelten künftig neue Sicherheitsbestimmungen. Ab dem 14. September 2019 reicht die ITAN-Nummer bei Überweisungen und Bankgeschäften nicht mehr aus. Die neue europäische Zahlungsdienstrichtlinie schreibt stattdessen eine strengere Kundenauthentifizierung vor. Das entsprechende Verfahren ist als Zwei-Faktor-Authentifizierung bekannt.

Diese sieht vor, dass sich Kundinnen und Kunden in einem zweiten Schritt zusätzlich identifizieren müssen. Das kann durch eine Geheimnummer oder PIN (Faktor Wissen), per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung (Faktor: Sein), dem eigenen Smartphone oder der Original-Zahlungskarte (Faktor: Besitz) erfolgen. Zwei der drei Faktoren müssen erfüllt sein, damit eine Zahlung veranlasst werden kann oder das Einloggen überhaupt möglich ist. Zahlungen per Kreditkarte sollen nach dem neuen Gesetz künftig zusätzlich durch ein Passwort und eine Transaktionsstummer geschützt werden.

Kunden werden zunächst allerdings Zahlungen per Kreditkarte wie gewohnt mit der bisher von ihnen favorisierten Methode durchführen können. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den deutschen Banken einen zeitlichen Aufschub für die Umsetzung der neuen P2D2-Richtlinie gewährt. Damit sollen Störungen bei Internetzahlungen sowie ein reibungsloser Übergang gewährt werden. Einen konkreten Zeitraum nannte die BaFin bislang nicht.

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