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Facebook: Millionenstrafe von deutscher Behörde

Facebook scheint bei Anzahl von Beschwerden gelogen zu haben.

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Facebook soll über die Anzahl eingegangenen Beschwerden den Mantel der Verschwiegenheit gebreitet haben. Dafür muss das US-Unternehmen nun eine Millionenstrafe bezahlen. Es handelt sich um den ersten Bußgeldbescheid auf Grundlage des NetzDG. Das Bundesamt für Justiz wirft dem US-Konzern vor, nur unvollständig über die Zahl der erhaltenen Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten wie Fake News und Hasskommentaren informiert zu haben.

„Die veröffentlichten Angaben ergeben kein schlüssiges, transparentes Bild der Organisation und der Prozessabläufe beim Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte“, teilte die Behörde mit. Der Bescheid gegen die in Irland ansässige Europazentrale des US-Konzerns ist noch nicht rechtskräftig.

Facebook soll falsche Angaben gemacht haben

Wie eine Sprecherin des Bundesamtes mitteilte, handelt es sich um den ersten Bußgeldbescheid auf Grundlage des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das Anfang 2018 in Kraft getreten ist. Betreiber sozialer Netzwerke werden von dem Gesetz verpflichtet, Falschmeldungen und Hasskommentare zu entfernen.

Außerdem werden sie verpflichtet, halbjährig einen sogenannten Transparenzbericht über ihren Umgang mit Beschwerden zu rechtswidrigen Inhalten vorzulegen. Facebook soll in seinem vor einem Jahr veröffentlichten Transparenzbericht ein „verzerrtes Bild“ vom Ausmaß rechtswidriger Inhalte vermittelt haben. Die damals gemeldeten Zahlen lagen deutlich unter denen von Google und Twitter.

Weder Zahlen noch Maßnahmen entsprechen Realität

Die Zahlen sind in der Tat auffällig. Während auf Google Videoplattform YouTube im ersten Halbjahr 2018 fast 215.000 umstrittene Beiträge meldeten – von denen rund 58.000 gelöscht wurden – sollen es bei Facebook nur 886 Meldungen gewesen sein. Zum Vergleich: Twitter erhielt in dem gleichen Zeitraum etwa 265.000 Beschwerden. Das Bundesamt für Justiz kam daher zu dem Schluss, dass der Bericht „nur einen Bruchteil der Beschwerden über rechtswidrige Inhalte“ aufführe.

Außerdem wird kritisiert, dass das Meldeformular für Beschwerden zu versteckt sei. Vermutet wird zudem, dass die Anzahl der gemeldeten Maßnahmen nicht den Tatsache entspricht. NetzDG verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber sozialer Netzwerke zur Löschung bestimmter Inhalte wie etwa Morddrohungen oder Volksverhetzung. „Offensichtlich rechtswidrige Inhalte“ müssen binnen 24 Stunden entfernt werden, in nicht offensichtlichen Fällen gilt in der Regel eine Sieben-Tage-Frist.

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